Wie wird Diabetes mellitus festgestellt?

Fachleute haben sich international auf bestimmte Blutzuckerwerte geeinigt, ab denen die Diabetes gestellt wird. Da der Blutzuckerwert zum Beispiel nach einer Mahlzeit stark ansteigt und dann wieder absinkt, hängt der Grenzwert auch davon ab, wie lange die letzte Mahlzeit zurückliegt.

Wichtig ist: Die kann erst bestätigt werden, wenn mindestens zwei Testergebnisse zu hoch sind. Hat ein Mensch allerdings typische Beschwerden – wie etwa ein starkes Durstgefühl –, reicht bereits ein eindeutig zu hohes Ergebnis aus.

Nüchternblutzucker

Diese Messung findet zum Beispiel morgens vor dem Frühstück statt. Die Diabetes wird gestellt, wenn der Nüchternblutzuckerwert über 126 Milligramm pro Deziliter (mg/dl) liegt. Das entspricht 7 Millimol pro Liter (mmol/L).

HbA1c-Wert

An den roten Blutfarbstoff Hämoglobin können sich Zuckermoleküle anheften. Der HbA1c-Wert gibt an, welcher Anteil des roten Blutfarbstoffs so verändert ist. Daran lässt sich ablesen, wie hoch der Blutzucker in den letzten 8 bis 12 Wochen durchschnittlich war. Die Diabetes wird gestellt, wenn der HbA1c-Wert über 6,5 % liegt.

Gelegenheitsmessung

Der Blutzuckerwert wird oft auch mitbestimmt, wenn aus anderen Gründen Blut abgenommen wurde. Wenn bei solchen Gelegenheitsmessungen der Blutzucker über 200 mg/dl liegt (entspricht 11,1 mmol/L), besteht ein Verdacht auf Diabetes. In der Regel schlagen Ärztinnen und Ärzte dann die Messung des Nüchternblutzuckers oder einen Glukose-Belastungstest vor, um den Verdacht zu überprüfen.

Glukosebelastungstest

Wie gut der Körper Zucker verarbeiten kann, lässt sich auch durch einen sogenannten oralen Glukosetoleranztest (oGTT) herausfinden. Er wird durchgeführt, wenn andere Ergebnisse sich widersprechen oder wenn Personen ein erhöhtes Risiko für einen Diabetes haben. Dazu trinkt man ein Glas Wasser, in dem 75 Gramm Traubenzucker () aufgelöst sind. Der Blutzucker steigt danach an, sollte aber schnell wieder sinken. Die Diabetes wird gestellt, wenn der Blutzucker nach zwei Stunden noch über 200 mg/dl liegt (entspricht 11,1 mmol/L).

Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Nationale Versorgungsleitlinie: Therapie des Typ-2-Diabetes. S3-Leitlinie. AWMF-Registernr.: nvl-001g. 2023.

Petersmann A, Müller-Wieland D, Müller UA et al. Definition, Classification and Diagnosis of Diabetes Mellitus. Exp Clin Endocrinol Diabetes 2019; 127(S 01): S1-S7.

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Aktualisiert am 18. Oktober 2023

Nächste geplante Aktualisierung: 2026

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