Welche Früherkennungsuntersuchungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Foto von Blutdruckmessung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für viele Früherkennungsuntersuchungen. Neben allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Erwachsene werden auch spezielle Untersuchungen für Frauen und Männer angeboten. Zur Früherkennung gehört ein ärztliches Aufklärungsgespräch, in dem die jeweilige Untersuchung genau erklärt wird.

Das Ziel der Untersuchungen ist, Krankheiten oder Risikofaktoren frühzeitig zu entdecken. Dies kann von Vorteil sein, wenn sich Krankheiten dann erfolgreicher behandeln lassen, als wenn sie erst mit dem Auftreten von Beschwerden entdeckt werden.

Allerdings können Früherkennungsuntersuchungen auch schaden. Daher lohnt es sich, die Vor- und Nachteile gut abzuwägen. Die Teilnahme an den Untersuchungen ist freiwillig.

Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene

  • Allgemeine Gesundheitsuntersuchung (auch Gesundheits-Check-up oder Check-Up-35 genannt): Hierbei fragt die Ärztin oder der Arzt nach dem Lebensstil, Impfungen, der eigenen und der familiären Krankheitsgeschichte. Der Blutdruck wird gemessen und Blut und Urin werden unter anderem auf Blutfette und Zucker untersucht. Damit sollen frühzeitig Risikofaktoren und Erkrankungen erkannt werden – etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Nieren- und Krebserkrankungen. Der Gesundheits-Check-up kann zwischen 18 und 35 Jahren einmal in Anspruch genommen werden. Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren können ihn alle drei Jahre in Anspruch nehmen. Wer möchte, kann sich ab einem Alter von 35 Jahren außerdem einmalig auf Hepatitis B und C testen lassen.
  • Zahnärztliche Kontrolluntersuchungen: Erwachsene ab 18 Jahre können zweimal im Jahr zu einer Kontrolluntersuchung gehen, bei der Erkrankungen der Zähne oder des Zahnfleischs erkannt werden sollen. Einmal im Jahr kann eine Zahnsteinentfernung in Anspruch genommen werden und alle zwei Jahre die Parodontitis-Früherkennung.
  • Hautkrebs-Screening: Beim Hautkrebs-Screening untersucht eine Ärztin oder ein Arzt den gesamten Körper auf Hautveränderungen, um möglichst früh Krebserkrankungen wie den schwarzen Hautkrebs zu entdecken. Diese Untersuchung kann ebenfalls ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
  • Test auf verstecktes Blut im Stuhl: Diese Untersuchung soll helfen, Darmkrebs frühzeitig zu entdecken. Eine Stuhlprobe wird daraufhin untersucht, ob sie mit dem bloßen Auge nicht sichtbares (okkultes) Blut enthält. Dies kann auf Krebs oder im Darm hinweisen. Wenn Blut im Stuhl entdeckt wurde, schließt sich eine Darmspiegelung an, um die Ursache abzuklären. Alle gesetzlich Versicherten im Alter von 50 bis 54 Jahren haben einmal im Jahr Anspruch auf diese Untersuchung, ab 55 Jahren alle zwei Jahre – es sei denn, sie entscheiden sich für eine Darmspiegelung.
  • Darmspiegelung: Eine Darmspiegelung dient zur Früherkennung und Vorbeugung von Darmkrebs. Männer können sie ab dem Alter von 50 Jahren, Frauen ab dem Alter von 55 Jahren zweimal in Anspruch nehmen. Zwischen den beiden Untersuchungen müssen zehn Jahre Abstand liegen. Wenn man sich für die Darmspiegelung entscheidet, ist in den zehn Jahren danach auch kein Stuhltest nötig.

Früherkennungsuntersuchungen für Frauen

  • Chlamydien-Screening: Chlamydien sind , die sexuell übertragen werden können. Eine Chlamydien-Infektion kann das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen erhöhen und zu Unfruchtbarkeit führen. Damit eine Chlamydien-Infektion rechtzeitig erkannt und behandelt werden kann, wird Frauen bis zum Ende des 25. Lebensjahrs eine jährliche Untersuchung auf Chlamydien angeboten. Dabei wird eine Urinprobe im Labor auf diese hin untersucht.
  • Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs: Beim sogenannten werden Zellen vom Gebärmutterhals abgestrichen und in einem Labor auf auffällige Veränderungen untersucht. Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können einmal jährlich einen in Anspruch nehmen. Frauen ab 35 können alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung aus und einem HPV-Test wahrnehmen. Der HPV-Test sucht nach bestimmten Viren, die Gebärmutterhalskrebs verursachen können.
  • Tastuntersuchung der Brust: Diese Untersuchung ist zur Früherkennung von Brustkrebs gedacht. Beide Brüste und die umliegenden Lymphknoten werden von einer Ärztin oder einem Arzt genau betrachtet und abgetastet. Frauen ab 30 haben einmal pro Jahr Anspruch auf eine Tastuntersuchung.
  • Mammografie-Screening: Das Mammografie-Screening hat ebenfalls zum Ziel, Brustkrebs möglichst früh zu entdecken. Dabei werden beide Brüste geröntgt. Die Untersuchung kann von Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre beansprucht werden.
  • Untersuchungen in der Schwangerschaft: Dabei wird geschaut, ob sich das ungeborene Kind normal entwickelt und die Frau gesund bleibt. Jede Schwangere kann alle vier Wochen eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, in den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten alle zwei Wochen. Zu den Standarduntersuchungen gehören körperliche Untersuchungen wie das Abtasten des Bauches, regelmäßige Blutabnahmen sowie Ultraschalluntersuchungen. Außerdem werden verschiedene Tests angeboten, unter anderem auf Schwangerschaftsdiabetes, HIV und Chlamydien.

Früherkennungsuntersuchungen für Männer

  • Prostata- und Genitaluntersuchung: Bei dieser Untersuchung werden die Prostata und die äußeren Genitalien abgetastet, um Prostatakrebs und Erkrankungen der Geschlechtsorgane frühzeitig zu erkennen. Männer haben ab 45 Jahren einmal jährlich Anspruch auf diese Untersuchung.
  • auf Aneurysmen der Bauchaorta: Männern über 65 Jahre wird eine Früherkennungsuntersuchung der Bauchaorta angeboten. Dabei wird der Durchmesser der Bauchschlagader mit einem Ultraschallgerät gemessen. Ziel ist, große Aneurysmen rechtzeitig zu entdecken, bevor sie reißen und lebensbedrohlich werden können. Die Untersuchung kann einmal in Anspruch genommen werden.

Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

  • : Diese Untersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen bei Kindern. Kinder haben ein Anrecht auf zehn – die erste findet direkt nach der Geburt statt, die letzte im sechsten Lebensjahr (U1 bis U9 mit U7a).
  • J-Untersuchung: Bei dieser Untersuchung können sich Jugendliche zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr ärztlich untersuchen lassen und auf Wunsch empfohlene Impfungen nachholen. Sie bietet auch die Möglichkeit, sich mit persönlichen Themen an die Ärztin oder den Arzt zu wenden – zum Beispiel bei Problemen in der Schule. Jugendliche können diese Untersuchung allein wahrnehmen und brauchen keine Angst haben, Persönliches anzusprechen: Es gilt die ganz normale ärztliche Schweigepflicht.
  • Untersuchung auf Zahn-, Kiefer- und Mundkrankheiten: Ziel dieser Untersuchung ist es, Erkrankungen der Zähne oder des Zahnfleischs zu erkennen. Kinder bis sechs Jahre haben Anspruch auf insgesamt sechs Untersuchungen. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren können sich zweimal im Jahr untersuchen lassen.

Eine vollständige Liste aller Vorsorge- und Früherkennungsangebote bietet der Gemeinsame Bundesausschuss (). Ferner bieten einige gesetzliche Krankenkassen freiwillig Leistungen an, die über die gesetzlich vorgeschriebenen hinausgehen. Über solche Leistungen informiert die jeweilige Kasse.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Online-Ratgeber Krankenversicherung: Welche Früherkennungsuntersuchungen werden empfohlen? 2016.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Früherkennung von Krankheiten. 2021.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

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Über diese Seite

Erstellt am 20. April 2022

Nächste geplante Aktualisierung: 2025

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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