Für viele Menschen sind Freunde und Angehörige erste Ansprechpartner, wenn es ihnen seelisch nicht gut geht. Wenn ein solcher Austausch nicht ausreicht und man sich zum Beispiel länger sehr ängstlich oder niedergeschlagen fühlt, kann man sich zunächst an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden, an eine psychosoziale Beratungsstelle oder direkt an eine psychotherapeutische oder psychiatrische Praxis. Auch wer nicht sicher ist, ob die eigenen Probleme behandlungsbedürftig sein könnten, kann hier eine erste Beratung erhalten.
Psychotherapeutische Sprechstunde: Psychotherapeutische Praxen bieten diese Möglichkeit zu einem ersten Beratungsgespräch an. Es dauert meist 50 Minuten und dient auch dazu, einzuschätzen, ob eine Psychotherapie hilfreich oder sogar akut notwendig wäre. Psychotherapeutische Praxen müssen für die Sprechstunden ein gewisses Zeitkontingent einplanen. Man kann sich für einen Termin direkt an eine Praxis oder an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung wenden. Eine ärztliche Überweisung oder ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht erforderlich. Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung soll in der Regel eine solche Sprechstunde stattfinden. Die Sprechstunde kann auch selbst eine Einzelbehandlung darstellen. Dann kann sie bei Erwachsenen bis zu sechs, bei Kindern und Jugendlichen bis zu zehn Termine von jeweils 25 Minuten umfassen.
Akutbehandlung: In Notfällen stehen psychiatrische Praxen mit Notfalldienst, psychotherapeutische Ambulanzen, psychiatrische oder psychosomatische Kliniken zur Verfügung. Auch psychotherapeutische Praxen können eine Akutbehandlung anbieten, ohne dass diese bei der Krankenkasse beantragt werden muss. Sie kann sich zum Beispiel direkt an eine psychotherapeutische Sprechstunde anschließen. Ein Anspruch auf Akutbehandlung besteht, wenn die psychischen Beschwerden ohne diese Behandlung stärker oder chronisch werden könnten oder eine Arbeitsunfähigkeit oder ein Krankenhausaufenthalt wahrscheinlich wäre. Die ambulante Akutbehandlung kann bis zu 24 Termine von jeweils mindestens 25 Minuten umfassen (Gesamtdauer 600 Minuten).
Psychosoziale Beratungsstellen: zum Beispiel Familien-, Frauen-, Erziehungs-, Lebens- oder Suchtberatungsstellen. Dort arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen Berufsfeldern wie Medizin, (Sozial-)Pädagogik, Psychologie, Psychotherapie, Sozialarbeit sowie speziell geschulte Pflegekräfte zusammen, um Ratsuchenden bei ihren Problemen zu helfen. Die Beratungsstellen werden in der Regel durch ihren Träger, durch Fördermittel und über Spenden finanziert. Sie bieten selbst keine Therapien an, können aber beraten, über Unterstützungsmöglichkeiten informieren und diese vermitteln.
Sozialpsychiatrische Dienste: Eine weitere Anlaufstelle sind die Sozialpsychiatrischen Dienste. Sie sind bei den Gesundheitsämtern angesiedelt und können kostenlos in Anspruch genommen werden. Sie betreuen und begleiten Menschen mit akut behandlungsbedürftigen sowie mit chronischen psychischen Erkrankungen. Auch in den Sozialpsychiatrischen Diensten beraten und unterstützen Fachkräfte aus der Medizin, Pflege, Psychotherapie und Sozialpädagogik. Sie bieten in der Regel selbst keine Therapien an, können jedoch feststellen, ob jemand eine behandlungsbedürftige Erkrankung hat. Außerdem begleiten sie Menschen, die gerade eine Therapie machen oder einen Klinikaufenthalt hinter sich haben, um sie zusätzlich zu unterstützen. Angehörige, Freunde und Kollegen können sich ebenfalls an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden, wenn sie zum Beispiel das Gefühl haben, dass jemand in ihrer Umgebung Hilfe benötigt, oder wenn sie selbst mit der psychischen Erkrankung eines Angehörigen überfordert sind. Die Sozialpsychiatrischen Dienste bieten bei Bedarf auch Hausbesuche an.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialpsychiatrischen Diensten und psychosozialen Beratungsstellen unterliegen wie Therapeutinnen und Therapeuten der Schweigepflicht.