Wer prüft die Qualität und Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln?
Laut Gesetz zählen Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln und nicht zu den Arzneimitteln. Arzneimittel sind pharmakologisch wirksame Stoffe, die den Körper und seine Funktionen auf besondere Weise beeinflussen. Sie werden eingesetzt, um Beschwerden und Krankheiten zu lindern oder zu verhindern. Ein Nahrungsergänzungsmittel hat hingegen keine pharmakologische Wirkung – das darf vom Hersteller auch nicht behauptet werden. Es soll dem Körper lediglich Nährstoffe zuführen. In Sachen Qualität und Sicherheit gelten für Nahrungsergänzungsmittel daher andere Bestimmungen als für chemische oder pflanzliche Arzneimittel.
Für die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln sind – wie bei anderen Lebensmitteln auch – die Hersteller und die Vertreiber verantwortlich. Ein Nahrungsergänzungsmittel muss beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet werden. Die Behörden registrieren bei Nahrungsergänzungsmitteln lediglich, welche Stoffe auf dem Etikett angegeben sind. Die Behörden – genauer: die amtliche Lebensmittelüberwachung am Herstellerstandort – können die Produkte jedoch auch stichprobenartig kontrollieren.
Nahrungsergänzungsmittel müssen also nicht die strengen Tests und Qualitätssicherungs-Prozesse durchlaufen, die für Medikamente vorgeschrieben sind, bevor sie auf den Markt gelangen. Daher kann man nicht immer sicher sein, dass alle im Handel erhältlichen Produkte die gleiche Qualität haben.