Das hängt davon ab, zu welchem Zweck sie verordnet werden: Sollen die Hilfsmittel zum Beispiel Beschwerden lindern, bei der Pflege helfen oder die Teilhabe am Arbeitsleben erleichtern? Meist sind die Krankenkassen oder die Pflegeversicherung dafür zuständig, infrage kommen aber auch Rentenkasse, Unfallversicherung, Arbeitsagentur oder Sozialamt.
Wenn die gesetzliche Krankenkasse für die Kosten aufkommt, muss ein Eigenanteil von 10 % des Hilfsmittelpreises gezahlt werden. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Kostet das Hilfsmittel zum Beispiel 70 Euro, muss man 7 Euro selbst zahlen. Allerdings darf der Eigenanteil nicht höher sein als der Preis des Hilfsmittels. Wenn ein Hilfsmittel weniger als 5 Euro kostet, muss es selbst bezahlt werden. Bei Verbrauchsmaterial wie Verbänden oder Spritzen beträgt der Eigenanteil höchstens 10 Euro im Monat.
Für manche Hilfsmittel gelten allerdings Festbeträge. Das heißt, dass die Krankenkassen die Kosten nur bis zu einem bestimmten Betrag tragen. Entscheidet man sich für ein teureres Hilfsmittel dieser Art, muss man neben der Zuzahlung auch die Mehrkosten selbst übernehmen. Das gilt zum Beispiel bei Brillengläsern.
Ein Rezept für Hilfsmittel muss innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden, sonst wird es ungültig. Auch für Hilfsmittel gilt, dass Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag nichts selbst zahlen müssen: Die Kosten werden vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Bei den privaten Krankenversicherungen ist die Kostenübernahme unterschiedlich geregelt. Am besten informiert man sich bei der eigenen Krankenkasse.
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch ein Hilfsmittel benötigt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten. In diesem Fall muss ein Eigenanteil in Höhe von 10 % des Hilfsmittelpreises gezahlt werden – höchstens aber 25 Euro. Wenn ein Hilfsmittel sowohl der Pflege als auch der Behandlung einer Krankheit dient, werden die Kosten manchmal zwischen der Krankenkasse und der Pflegeversicherung aufgeteilt.
Wenn Rentenkasse, Unfallversicherung, Arbeitsagentur oder Sozialamt die Kosten übernehmen, können andere Regelungen gelten.