Welche Früherkennungsuntersuchungen werden angeboten?
Eine Hautuntersuchung gehört als Teil der körperlichen Untersuchung schon bei Kindern zu den gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen, genannt U1 (direkt nach der Geburt) bis U9 (im Alter von fünf Jahren). Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte achten dabei auf Allergien, Ekzeme oder Blutschwämmchen, aber auch auf Verletzungen wie etwa Blutergüsse.
In der Hautarztpraxis kann ab 35 alle zwei Jahre das sogenannte Hautkrebs-Screening in Anspruch genommen werden. Diese Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs können aber auch besonders geschulte Hausärztinnen und -ärzte anbieten. Sie wird von den gesetzlichen Kassen bezahlt.