Was ist eine Psychotherapie und wie läuft sie ab?

Wer den Begriff „Psychotherapie“ hört, denkt vielleicht als erstes daran, wie jemand auf einer Couch liegt und von seiner Kindheit erzählt, während die Therapeutin oder der Therapeut im Sessel daneben sitzt und zuhört. Dieses Bild der Psychotherapie wird häufig in Filmen oder anderen Medien vermittelt. Dabei beruht es auf einem heute nur noch selten eingesetzten Verfahren.

Tatsächlich gibt es viele Arten von Psychotherapien, die mit ganz unterschiedlichen Ansätzen arbeiten. Allen gemeinsam ist, dass Klientin oder Klient und Therapeutin oder Therapeut intensive Gespräche führen, um beispielsweise ungünstige Muster im Denken, Fühlen oder Handeln besser zu verstehen. Je nach Verfahren macht man zum Beispiel ergänzende Übungen, durch die man nach und nach lernt, sich selbst schneller zu beruhigen oder besser mit unangenehmen Situationen zurechtzukommen. Manchmal werden auch nahestehende Menschen in die Behandlung einbezogen.

Dieser Text erklärt, was eine Psychotherapie ist, welche Verfahren häufig angewendet werden und wie die Behandlung abläuft. Außerdem beantwortet er praktische Fragen, die sich vielleicht stellen, wenn eine Psychotherapie sinnvoll erscheint.

Welche Ziele hat eine Psychotherapie?

Jeder Mensch hat ab und an ein Stimmungstief, fühlt sich manchmal ängstlich, niedergeschlagen oder verzweifelt. Das gehört zum Leben dazu und ist meist nach einer Weile überstanden. Halten die Beschwerden jedoch über mehrere Wochen oder länger an und beeinträchtigen die Lebensqualität erheblich, kann eine Psychotherapie sinnvoll sein.

Die Psychotherapie hat das Ziel, die mit einer psychischen Erkrankung verbundenen Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern. Es gibt verschiedene Therapieverfahren. Sie sollen helfen, das Erleben und Verhalten auf unterschiedliche Weisen positiv zu verändern. Die Therapeutin oder der Therapeut unterstützt zum Beispiel bei Folgendem:

  • die eigenen Emotionen und Verhaltensmuster besser zu verstehen
  • förderliche Verhaltensweisen zu entwickeln
  • die eigenen Stärken besser zu nutzen
  • konkrete Schwierigkeiten im Alltag zu bewältigen

Wann kommt eine Psychotherapie infrage?

Zu den psychischen Störungen und Erkrankungen, die mit einer Psychotherapie behandelt werden können, gehören unter anderem:

Psychotherapien kommen jedoch nicht nur bei seelischen Erkrankungen infrage: Sie können auch helfen, schwere oder chronische körperliche Erkrankungen zu bewältigen. Umgekehrt wird eine Psychotherapie auch bei körperlichen Beschwerden eingesetzt, die vermutlich auf psychische Ursachen zurückgehen. Fachleute bezeichnen das als Somatisierungsstörung.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können eine Behandlung ablehnen, wenn aus ihrer Sicht keine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt oder eine Psychotherapie nicht geeignet erscheint.

Welche Formen von Psychotherapie gibt es?

Es gibt zahlreiche psychotherapeutische Verfahren. Am häufigsten eingesetzt werden die folgenden:

  • Verhaltenstherapie: Grundidee dieser Therapieform ist, dass jedes Verhalten erlernt ist und sich ungünstige Verhaltensweisen deshalb auch wieder verändern lassen. Dazu analysiert man mit der Therapeutin oder dem Therapeuten problematische Verhaltensmuster und entwickelt alternative Verhaltensmöglichkeiten. Diese übt man aktiv ein, oft auch zwischen den Sitzungen in Form von „Hausaufgaben“.
  • : Sie geht davon aus, dass aktuelle Probleme durch verdrängte Konflikte in der Vergangenheit entstehen. Ziel ist, sich dieser Konflikte wieder bewusst zu werden und sie zu verarbeiten.
  • systemische : Sie fokussiert auf soziale Beziehungen, zum Beispiel in der Familie oder am Arbeitsplatz. Denn Störungen im sozialen Umfeld („System“) werden hier als Ursache psychischer Probleme gesehen. Die Therapeutin oder der Therapeut hilft, Beziehungsstrukturen zu verstehen und ungünstige Muster zu verändern. Dabei können auch die Bezugspersonen anwesend sein.

Selten wird noch die analytische Psychotherapie eingesetzt. Aus ihr hat sich die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie entwickelt. Auch sie sieht verdrängte Erfahrungen aus der Vergangenheit als Ursache psychischer Erkrankungen. Im Gegensatz zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie betrachtet die analytische Psychotherapie aber die psychische Grundstruktur der Klientin oder des Klienten statt einzelner Konflikte.

Daneben gibt es zahlreiche weitere Therapieverfahren wie Logotherapie, Gestalttherapie oder Hypnotherapie. Anders als bei den vier oben genannten Verfahren ist deren Wirksamkeit aber nicht wissenschaftlich anerkannt.

Innerhalb der verschiedenen Therapieverfahren können viele unterschiedliche Methoden angewendet werden. Welches Verfahren infrage kommt, hängt unter anderem von der Erkrankung, aber auch von den eigenen Vorlieben und persönlichen Zielen ab.

Wie beginne ich eine Psychotherapie?

Vor der eigentlichen ist in der Regel ein erstes Beratungsgespräch in einer psychotherapeutischen Praxis nötig – die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde. Dabei klärt die Therapeutin oder der Therapeut ab, ob eine Psychotherapie nötig ist. Erwachsene können bis zu 6, Kinder und Jugendliche bis zu 10 Sprechstunden in Anspruch nehmen. Sie dauern jeweils 25 Minuten und können auch zu Terminen von 50 Minuten zusammengelegt werden.

In den Sprechstunden beurteilt die Therapeutin oder der Therapeut auch, ob eine Psychotherapie sogar akut erforderlich ist. Eine Akutbehandlung ist nötig, wenn die psychischen Beschwerden ohne sie stärker oder chronisch werden könnten oder wahrscheinlich zu einer Arbeitsunfähigkeit oder einem Krankenhausaufenthalt führen. Die Akutbehandlung muss nicht bei der Krankenkasse beantragt werden und kann sofort nach der Sprechstunde beginnen. Die ambulante Akutbehandlung kann bis zu 24 Termine von jeweils mindestens 25 Minuten umfassen (Gesamtdauer 600 Minuten). Falls nötig, kann sich daran eine weitere Psychotherapie anschließen.

Ist keine Akutbehandlung nötig, folgen auf die Sprechstunden zunächst Probesitzungen (probatorische Sitzungen). Eine Einzelsitzung dauert dabei in der Regel 50 Minuten. Hier kann man die Therapeutin oder den Therapeuten erst einmal besser kennenlernen. Denn ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihr oder ihm ist notwendig, damit die Psychotherapie hilft. Es ist wichtig, offen über Probleme und Schwierigkeiten reden zu können. Nicht alle Menschen finden auf Anhieb jemanden, bei dem sie sich gut aufgehoben fühlen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen daher bei Erwachsenen bis zu 4 Probesitzungen bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten, bei Kindern und Jugendlichen bis zu 6 Probetermine.

Fühlt man sich in den Probesitzungen mit der Therapeutin oder dem Therapeuten wohl und entscheidet sich für eine Zusammenarbeit, füllt man gemeinsam einen Antrag auf Psychotherapie für die Krankenkasse aus. Wird dieser bewilligt, kann die eigentliche Psychotherapie beginnen.

Gut zu wissen:

Wie man eine passende Praxis findet und wohin man sich in Notfällen wenden kann, erklärt der Text „Psychische Probleme: Wo gibt es Hilfe?“.

Was tun, wenn ich mit der Therapeutin oder dem Therapeuten nicht zurechtkomme?

Manchmal zeigt sich während der Sprechstunden oder der probatorischen Sitzungen, dass man mit der Therapeutin oder dem Therapeuten nicht zusammenarbeiten möchte. Dann ist es möglich, in einer anderen Praxis Probesitzungen in Anspruch zu nehmen. Erst wenn man sich entschieden hat, reicht die Therapeutin oder der Therapeut den Antrag bei der Krankenkasse ein.

Manchmal stellt sich erst im Laufe der Behandlung heraus, dass es mit der gewählten Therapeutin oder dem Therapeuten doch nicht so gut klappt. Dann ist es möglich, die in einer anderen Praxis fortzusetzen. Ob ein neuer Therapieantrag gestellt werden muss, ist mit der Krankenkasse zu klären.

Gut zu wissen:

In Deutschland gibt es unterschiedliche Berufsgruppen mit verschiedenen Qualifikationen und Schwerpunkten, die psychotherapeutisch arbeiten. Sich mit ihnen etwas auszukennen, hilft, die passende Praxis zu finden.

Wie beantragt man eine Psychotherapie bei der Krankenkasse?

Nach den probatorischen Sitzungen muss der Therapieantrag gemeinsam vorbereitet werden. Die Therapeutin oder der Therapeut muss darin begründen, warum eine erforderlich ist.

Neben dem Therapieantrag verlangt die gesetzliche Krankenkasse einen ärztlichen Bericht. Dazu überweist die Therapeutin oder der Therapeut in eine haus- oder fachärztliche Praxis. Dort wird nach einer allgemeinen Untersuchung ein sogenannter Konsiliarbericht erstellt. Darin hält die Ärztin oder der Arzt fest, ob es körperliche Ursachen für die psychischen Beschwerden gibt, ob eine ärztliche Mitbehandlung nötig ist und ob etwas gegen eine Psychotherapie spricht. Der ärztliche Bericht wird zusammen mit dem Therapieantrag vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht.

Ob die bewilligt wird, entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage eines Gutachtens: Eine Gutachterin oder ein Gutachter mit spezieller Ausbildung prüft den anonymisierten Antrag und den ärztlichen Bericht darauf, ob die geplante Psychotherapie sinnvoll erscheint. In der Regel folgt die Krankenkasse der Empfehlung der Gutachterin oder des Gutachters. Bewilligt sie die , übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Eine Ausnahme ist die Kurzzeittherapie. Das ist eine Therapieform, die weniger Sitzungen umfasst. Sie kann ohne Gutachten bewilligt werden.

Unter welchen Voraussetzungen private Kassen eine Psychotherapie übernehmen, ist unterschiedlich. Privat Versicherte fragen am besten direkt bei ihrer Versicherung nach dem dort üblichen Verfahren.

Welche psychotherapeutischen Verfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Grundsätzlich bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine Psychotherapie bei allen psychischen Erkrankungen und Störungen, die als behandlungsbedürftig gelten. Auch wenn eine körperliche Erkrankung zu einem erheblichen psychischen Leidensdruck führt – zum Beispiel ein Tinnitus oder eine Krebserkrankung –, können die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlen aber nicht jede Form der Psychotherapie. Niedergelassene Psychotherapeutinnen und -therapeuten können mit den Krankenkassen nur diese Verfahren abrechnen:

Die verschiedenen Therapieverfahren können nicht kombiniert werden.

Möglich sind Einzel- oder Gruppentherapien oder eine Kombination aus beidem. An einer nehmen 3 bis maximal 9 Personen teil. Größere Gruppen von bis zu 14 Personen werden von 2 Therapeutinnen oder Therapeuten geleitet. Einzel- und Gruppensitzungen können inzwischen zum Teil auch per Video stattfinden.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für eine neuropsychologische . Sie wird angewendet, wenn es zu organischen Schäden am Nervensystem und dadurch zu psychischen Problemen gekommen ist. Das kann bei einer neurologischen Erkrankung wie einem Schlaganfall oder nach Unfällen passieren. Eine solche bieten nur Neuropsychologinnen und Neuropsychologen an.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Eine Einzelsitzung – eine sogenannte Therapiestunde – dauert in der Regel 50 Minuten. Eine Gruppensitzung umfasst üblicherweise 100 Minuten.

Wie lange eine Psychotherapie insgesamt dauert, hängt von der Art und Schwere der Erkrankung und vom eingesetzten Therapieverfahren ab. Man unterscheidet Kurzzeit- und Langzeittherapie. Die Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Therapiestunden, die in zwei Schritten von jeweils 12 Therapieeinheiten beantragt werden. Reicht das zur Bewältigung der Probleme nicht aus, kann die laufende in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Das ist auch schon kurz nach Behandlungsbeginn möglich, wenn sich abzeichnet, dass eine längere sinnvoll ist. Der Antrag zur Umwandlung muss spätestens bis zur 20. Sitzung gestellt werden.

So viele Therapiestunden übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen je nach Therapieform:

  • systemische : bis zu 48 Stunden
  • : bis zu 80 Stunden
  • tiefenpsychologische Psychotherapie: bis zu 100 Stunden
  • analytische Psychotherapie: bis zu 300 Stunden

Im Einzelfall können die Kosten auch darüber hinaus übernommen werden.

Systemische und dauern in der Regel weniger lange als eine analytische Psychotherapie. Das liegt daran, dass die analytische Psychotherapie das Ziel hat, ein tieferes Verständnis für die eigenen Probleme und lebensgeschichtlichen Zusammenhänge zu entwickeln. Dazu ist mehr Zeit nötig.

Müssen Therapeutinnen und Therapeuten Vertraulichkeit gewährleisten?

Wie Medizinerinnen, Mediziner und Pflegekräfte unterliegen auch Psychotherapeutinnen und -therapeuten einer Schweigepflicht. Das heißt: Sie sind zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihre Klientinnen und Klienten ihnen im Rahmen einer Psychotherapie anvertrauen. Informationen dürfen sie nur weitergeben, wenn die Klientin oder der Klient vorher schriftlich eingewilligt hat. Ohne vorherige Zustimmung dürfen sie auch keine Sitzungen oder Telefongespräche aufzeichnen.

Psychotherapeutinnen und -therapeuten sind genauso wie Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, ihre Behandlungen schriftlich zu dokumentieren. Klientinnen und Klienten haben das Recht, diese Dokumentation einzusehen.

Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Muster-Berufsordnung der Psychotherapeut*innen in der Fassung des Beschlusses des 24. Deutschen Psychotherapeutentages in Berlin am 17.5.2014, zuletzt geändert auf dem 40. Deutschen Psychotherapeutentag in Stuttgart am 14.5.2022. 2024.

Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Report Psychotherapie 2021. 2021.

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Tebartz van Elst L, Schramm E, Berger M. Psychiatrie und Psychotherapie. Klinik und Therapie psychischer Erkrankungen. München: Urban und Fischer; 2014.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

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Aktualisiert am 19. März 2025

Nächste geplante Aktualisierung: 2028

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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