Eine Sehbehinderung wird zum einen daran festgemacht, wie gut das eigene Sehvermögen ist – auch Sehschärfe oder Visus genannt. Dieser Visus gibt an, wie gut die Augen „auflösen“. Dazu wird gemessen, wie weit zwei Punkte in einer bestimmten Entfernung auseinander liegen müssen, damit man sie auch als getrennt wahrnimmt.
Normalsichtige Menschen können zwei Punkte mit 1,5 Millimetern Abstand in einer Entfernung von 5 Metern gut unterscheiden (Visus von 1,0). Sie erkennen also auf einer Sehtafel in 5 Metern Entfernung, wie ein c-förmiges Zeichen mit einer 1,5 Millimeter großen Öffnung ausgerichtet ist. Vor allem junge Menschen haben oft sogar einen höheren Visus als 1,0 und erkennen das Zeichen auch aus größerer Entfernung. Je näher man dafür jedoch herantreten muss, desto geringer ist der Visus.
Eine Sehbehinderung haben Menschen, die trotz Sehhilfe auf beiden Augen maximal einen Visus von 0,3 haben – umgangssprachlich spricht man auch von einer 30-prozentigen Sehschärfe. Das bedeutet, dass sie 1,5 Meter vor der Sehtafel stehen müssen, um die Öffnung des c-förmigen Zeichens zu sehen. Im Alltag lassen sich dann etwa nur die Überschriften in Büchern und Zeitschriften entziffern, nicht der kleinere Fließtext.
Bei einem Visus von maximal 0,05 sprechen Fachleute von einer hochgradigen Sehbehinderung. Wer blind ist, hat einen Visus von 0,02 oder weniger auf beiden Augen.
Aber auch andere Sehbeeinträchtigungen können als Sehbehinderung gelten – etwa ein stark eingeengtes Gesichtsfeld. Das Gesichtsfeld ist der Bereich, den man sieht, ohne die Augen zu bewegen. Mit einem Auge nimmt man normalerweise nach links und rechts einen Bereich von insgesamt bis zu 150 Grad wahr, nach oben und unten bis zu 135 Grad. Erkrankungen wie eine Netzhautablösung oder ein Schlaganfall können das Gesichtsfeld einschränken. Wer in allen Richtungen ein Gesichtsfeld von 5 Grad oder weniger hat, hat eine Sehbehinderung – selbst wenn die Sehschärfe normal ist. Kommen ein verengtes Gesichtsfeld und eine schlechte Sehschärfe zusammen, führen schon geringere Einschränkungen zu einer Sehbehinderung.