Vor einem Schwangerschaftsabbruch
Wenn eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung zieht, muss sie gesetzliche Vorgaben beachten. Wegen bestimmter Fristen ist es wichtig, sich rechtzeitig um Termine und die notwendigen Bescheinigungen zu kümmern.
Eine Frau kann in Deutschland eine Schwangerschaft abbrechen lassen, wenn sie sich mindestens drei Tage vorher in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. Das entspricht dem Ende der 14. Schwangerschaftswoche, gerechnet ab dem Beginn der letzten Regelblutung (Menstruation).
In diesem Text geht es nur um den Schwangerschaftsabbruch nach dieser sogenannten Beratungsregelung. Bei einem Abbruch aus medizinischen oder kriminologischen Gründen gelten andere Regelungen.