Processing math: 100%

Podologie (medizinische Fußbehandlung)

Die Podologie (medizinische Fußbehandlung) beschäftigt sich mit krankhaften Veränderungen der Füße, zum Beispiel an der Fußhaut und den Fußnägeln. Podologische Behandlungen sollen Beschwerden lindern, Schäden an den Füßen vorbeugen oder deren Heilung unterstützen.

Was ist der Unterschied zwischen kosmetischer Fußpflege und Podologie?

Bei der kosmetischen Fußpflege wird der gesunde Fuß gepflegt und verschönert. Es werden zum Beispiel die Nägel geschnitten und lackiert und die Fußhaut gepflegt. Fußprobleme als Folge von Erkrankungen wie Diabetes oder Rheuma oder Beschwerden wie eingewachsene Nägel fallen dagegen in den Bereich der Podologie.

Wann kommt eine podologische Behandlung infrage?

Eine podologische Behandlung kann bei verschiedenen Erkrankungen des Fußes sinnvoll sein. Besonders wichtig ist sie für Menschen mit Diabetes mellitus: Ein Diabetes kann Nerven und Blutgefäße schädigen, sodass es am Fuß zu schlecht heilenden Wunden und Geschwüren kommt und Gewebe abstirbt. Dies wird „diabetisches Fußsyndrom“ genannt. Wenn es nicht rechtzeitig und ausreichend behandelt wird, kann manchmal sogar eine Amputation nötig sein.

Zu ähnlichen Fußbeschwerden können auch andere Erkrankungen führen, etwa Nervenschäden oder chronische Rückenmarksverletzungen. Wer seine Füße nicht mehr richtig spürt, weil Nerven geschädigt sind, kann ebenfalls leicht Druckstellen, Hornhautwucherungen und Wunden entwickeln.

Eine podologische Behandlung kann helfen, solche Folgen zu vermeiden. Sie kommt auch bei weiteren Beschwerden am Fuß in Betracht. Dazu gehören unter anderem

Eine podologische Behandlung kann auch hilfreich sein, wenn die Beweglichkeit eingeschränkt ist und man seine Füße deshalb nur schwer selbst pflegen kann.

Welche Behandlungen sind in der Podologie möglich?

Bei podologischen Behandlungen werden unter anderem Fußhaut und Nägel bearbeitet oder Hilfsmittel angelegt. Beispiele dafür sind:

  • Abtragen von verdickter und Entfernung von Hühneraugen
  • Entlasten der Füße von Reibung und Druck durch spezielle Polster (Orthosen)
  • Vorbeugen oder Behandeln verdickter Zehennägel
  • Anbringen von Nagelkorrekturspangen und Nagelkorrektursystemen

Bei der Behandlung werden vorher sterilisierte Instrumente wie Skalpelle, Zangen, Fräser und Schleifer eingesetzt. In Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt können auch rezept- oder apothekenpflichtige Salben und Tinkturen angewendet werden. Die Kosten für apothekenpflichtige Mittel werden nur ausnahmsweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Daher kann es sinnvoll sein, das vorher abzuklären.

Podologinnen und Podologen können zudem beim Umgang mit Fußproblemen im Alltag beraten, zum Beispiel bei Fragen wie: Worauf sollte ich bei der Wahl der Schuhe und Strümpfe achten? Was ist bei der regelmäßigen Fußpflege zu Hause wichtig?

Wer bietet eine podologische Behandlung an?

Podologische Behandlungen werden in der Regel von ausgebildeten Podologinnen und Podologen angeboten. Sie sind unter anderem in folgenden Einrichtungen möglich:

  • podologische Praxen
  • Fußambulanzen, zum Beispiel in einer diabetologischen Praxis
  • medizinische Versorgungszentren mit Schwerpunkt Diabetes
  • Krankenhäuser

Podologinnen und Podologen sind geeignete Ansprechpersonen, wenn die Fußprobleme und -beschwerden keine ärztliche Behandlung erfordern. Wenn sie Hautschäden wie beispielsweise offene Geschwüre oder Entzündungen erkennen, ist eine ärztliche Behandlung erforderlich.

Eine Suche nach Anbietern podologischer Behandlungen bieten die Internetseiten folgender Verbände:

Wann zahlt die Krankenkasse eine podologische Behandlung?

Die podologische Behandlung von Fußschäden, die durch Diabetes mellitus, Nervenschäden, Rückenmarksverletzungen oder eingewachsene Nägel verursacht wurden, wird bis auf einen Eigenanteil von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Für eine ambulante Behandlung in einer podologischen Praxis oder Fußambulanz ist eine Heilmittelverordnung der Ärztin oder des Arztes erforderlich. Menschen mit einer privaten Krankenversicherung oder beihilfeberechtigte Personen benötigen ein Rezept.

Eine Heilmittelverordnung kann mehrere Behandlungstermine umfassen. Manchmal wird auch nur eine Erstbehandlung verordnet – bei Bedarf sind dann weitere Verordnungen möglich. Meist liegen jeweils 4 bis 6 Wochen zwischen den Behandlungsterminen.

Pro Heilmittelverordnung beträgt der Eigenanteil 10 Euro plus 10 % der Behandlungskosten. Werden für eine Behandlung zum Beispiel 50 Euro berechnet, beträgt der Eigenanteil bei insgesamt sechs Behandlungen 40 Euro (10 Euro plus 6 x 5 Euro). Der Eigenanteil wird direkt in der podologischen Praxis bezahlt.

Podologinnen und Podologen bieten aber auch Privatbehandlungen an, die vollständig selbst gezahlt werden müssen.

Seite kommentieren

Über diese Seite

Aktualisiert am 23. Mai 2024

Nächste geplante Aktualisierung: 2027

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

So halten wir Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter oder Newsfeed. Auf YouTube finden Sie unsere wachsende Videosammlung.