Physiotherapie

Bei einer können Bewegungsübungen, Massagen und physikalische Anwendungen eingesetzt werden. Eine physiotherapeutische Behandlung soll Schmerzen lindern, beweglicher machen oder auch helfen, geschwächte Muskulatur wieder zu stärken. Ein wichtiges Ziel ist es außerdem, Patientinnen und Patienten zu zeigen, was sie selbst für ihre Gesundheit tun können. Die ist also nicht auf die Praxis oder das Krankenhaus beschränkt, sondern kann und soll auch eigenständig zu Hause weitergeführt werden.

Die umfasst

  • aktive Bewegungsübungen (oft auch „Krankengymnastik“ genannt),
  • geführte (passive) Bewegungen und Druck (therapeutische Handgriffe und Massagen) oder
  • Behandlungen mit Wärme, Kälte, elektrischen Reizen oder Ultraschall.

Ihre Verfahren werden zur Behandlung akuter und chronischer Beschwerden, aber auch zur Vorbeugung oder zur Rehabilitation nach langwierigen Erkrankungen, Operationen oder Verletzungen angewendet.

Welche Behandlung infrage kommt, hängt zum Teil von den Beschwerden und der Erkrankung ab – aber auch davon, ob es sich zum Beispiel um akute oder schon länger bestehende Schmerzen handelt. Eine Rolle spielen auch persönliche Vorlieben und die allgemeine körperliche Verfassung.

Wann kommt eine Physiotherapie infrage?

Eine ist unter anderem möglich bei:

Nicht zuletzt kann auch hilfe- und pflegebedürftigen Menschen helfen – zum Beispiel, alltägliche Bewegungsabläufe zu trainieren, Muskeln zu kräftigen und Stürze zu vermeiden.

Was beinhaltet eine Physiotherapie?

Der wichtigste Bestandteil der ist die aktive Bewegungstherapie oder „Krankengymnastik“. Damit sind Übungen zur Verbesserung der Beweglichkeit, Koordination und Muskelkraft gemeint, die nach Anleitung durch die Physiotherapeutin oder den Physiotherapeuten selbst ausgeführt werden. In der Regel dienen die Therapie-Termine dazu, die Übungen zu erlernen. Damit sie helfen können, muss man sie dann eigenständig und regelmäßig zu Hause machen. Oft zielt eine darauf, neben den speziellen Übungen auch grundsätzlich mehr körperliche Bewegung in den Alltag zu bringen.

Manchmal werden auch passive Bewegungsübungen eingesetzt. Das bedeutet, die Therapeutin oder der Therapeut bewegt die Gliedmaßen der Patientin oder des Patienten. Dadurch lässt sich unter anderem die Beweglichkeit steifer oder blockierter Gelenke verbessern. Solche geführten Bewegungen können auch aktive Übungen vorbereiten, solange zum Beispiel das Bein oder der Arm noch nicht belastet werden darf.

Außer der Bewegungstherapie, Massagen und Handgriffen zur Lockerung von Muskeln und Bindegewebe gibt es in der noch weitere Behandlungsmethoden, die zusammengefasst als physikalische Therapien bezeichnet werden. Dazu gehören:

  • (Massage zum Abführen von Gewebsflüssigkeit)
  • Elektrotherapien: Behandlung mit schwachem Strom
  • Wärmebehandlungen: zum Beispiel mit Bädern, Fangopackungen, Wärmelampen oder Ultraschall
  • Kältebehandlungen: zum Beispiel mit Kühlpackungen oder Kaltluft

Einige dieser Behandlungen lassen sich auch kombinieren.

Was soll die Behandlung erreichen?

Je nach Erkrankung und persönlicher Situation kann die Behandlung unterschiedliche Schwerpunkte haben, zum Beispiel:

  • Beweglichkeit und Körperfunktionen fördern oder wiederherstellen
  • Stoffwechsel und Durchblutung verbessern
  • Schmerzen lindern
  • Koordination und Kraft verbessern
  • körperliche Behinderungen ausgleichen: zum Beispiel den linken Arm trainieren, wenn der rechte gelähmt ist
  • chronischen Beschwerden vorbeugen

Wer bietet eine Physiotherapie an?

Physiotherapien werden von ausgebildeten Physiotherapeutinnen und -therapeuten angeboten. Daneben dürfen auch Masseurinnen, Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und -meister Massagen und physikalische Therapien wie Wärmebehandlung oder Elektrotherapie anbieten.

Physiotherapien werden sowohl ambulant als auch stationär angeboten – zum Beispiel in physiotherapeutischen Praxen, Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen.

Wie erhält man eine Physiotherapie?

In Kliniken gehört eine oft zum Behandlungsplan und findet dann vor Ort statt. Für eine ambulante Behandlung in einer Physiotherapie-Praxis braucht man ein ärztliches Rezept. Ein Rezept beinhaltet meist 6 Einheiten von jeweils 15 bis 20 Minuten. Die Termine werden etwa 1- bis 3-mal pro Woche angeboten, je nach ärztlicher Verordnung.

Die muss spätestens 28 Tage nach dem Verordnungsdatum begonnen werden, sonst wird das Rezept ungültig. Bei dringendem Behandlungsbedarf beträgt die Frist 14 Tage. Dies muss von der ausstellenden Ärztin oder dem Arzt auf dem Rezept vermerkt werden. Das Rezept verliert auch seine Gültigkeit, wenn die Behandlung ohne Begründung länger als 14 Tage unterbrochen wird.

Pro Rezept muss ein Eigenanteil von 10 Euro plus 10 % der Behandlungskosten gezahlt werden, sofern man nicht von der Zuzahlung befreit ist. Die Preise für einzelne Behandlungen sind unterschiedlich. Werden für eine Behandlung zum Beispiel 30 Euro berechnet, beträgt der Eigenanteil bei sechs Behandlungen 28 Euro (10 Euro plus 6 x 3 Euro).

Bei den oben genannten Erkrankungen wird eine verordnete bis auf den Eigenanteil häufig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Im Rahmen einer Rehabilitation übernehmen die Unfallkassen oder die Rentenversicherung die Kosten.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG). 2021.

Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK). Physio Deutschland: Patienteninformationen. 2023.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL). 2023.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

Unsere Informationen beruhen auf den Ergebnissen hochwertiger Studien. Sie sind von einem Team aus Medizin, Wissenschaft und Redaktion erstellt und von Expertinnen und Experten außerhalb des IQWiG begutachtet. Wie wir unsere Texte erarbeiten und aktuell halten, beschreiben wir ausführlich in unseren Methoden.

Seite kommentieren

Was möchten Sie uns mitteilen?

Wir freuen uns über jede Rückmeldung entweder über das Formular oder über gi-kontakt@iqwig.de. Ihre Bewertungen und Kommentare werden von uns ausgewertet, aber nicht veröffentlicht. Ihre Angaben werden von uns vertraulich behandelt.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht persönlich beraten können. Wir haben Hinweise zu Beratungsangeboten für Sie zusammengestellt.

Seite drucken

Über diese Seite

Aktualisiert am 17. Januar 2024

Nächste geplante Aktualisierung: 2027

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

So halten wir Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter oder Newsfeed. Auf YouTube finden Sie unsere wachsende Videosammlung.