Wie wird eine Parodontitis behandelt?

Foto von Patient während einer Behandlung

Eine fortgeschrittene kann dazu führen, dass sich Zähne lockern. Mit einer systematischen Behandlung lässt sich das Fortschreiten der Erkrankung oft zumindest verlangsamen. Voraussetzung für den Erfolg ist jedoch eine gute Mundhygiene.

Es gibt verschiedene zahnärztliche Möglichkeiten, eine zu behandeln. Als behandlungsbedürftig gilt eine , wenn bei einer Sondierung mindestens vier Millimeter tiefe Zahnfleischtaschen festgestellt wurden.

Eine systematische Parodontitis-Behandlung besteht aus mehreren Schritten:

  • Verbesserung der Mundhygiene durch Anleitung zur richtigen Zahnpflege und Entfernung von Belägen und Ablagerungen () auf den Zähnen
  • Entfernung von Belägen und Ablagerungen unterhalb des Zahnfleischrands („geschlossene“ Behandlung)
  • zusätzliche Einnahme von , falls nötig
  • Überprüfung des Behandlungserfolgs
  • möglicherweise ein operativer Eingriff unter örtlicher Betäubung („offene“ chirurgische Behandlung)
  • strukturierte Nachsorge zur Sicherung des Behandlungserfolgs (unterstützende Parodontitis-Therapie)

Mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt kann man besprechen, welche Behandlungsschritte für einen persönlich sinnvoll sind. Außerdem erfährt man, welche Verhaltensweisen oder Risikofaktoren die Erkrankung nachteilig beeinflussen können.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?

Die Kosten einer systematischen Parodontitis-Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Zustand des Zahnhalteapparats behandlungsbedürftig ist. Zusätzlich müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden – so muss man zum Beispiel

Die Zahnärztin oder der Zahnarzt stellt vor Beginn der systematischen Parodontitis-Behandlung bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme, über den dann die Kasse entscheidet. Bei pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen ist kein solcher Antrag erforderlich.

Oft bieten Zahnarztpraxen weitere Leistungen an, die in der Regel selbst bezahlt werden müssen. So empfehlen Zahnärztinnen und -ärzte zum Beispiel vor Beginn der eigentlichen Parodontitis-Behandlung häufig eine professionelle Zahnreinigung (PZR). Zu den weiteren Leistungen gehören auch Behandlungen, die den Wiederaufbau des Zahnhalteapparats fördern sollen, sowie Laserverfahren und die sogenannte fotodynamische .

Wie lässt sich die Mundhygiene verbessern?

Für den Erfolg einer Parodontitis-Behandlung ist eine gute Mundhygiene entscheidend. Das bedeutet, konsequent und regelmäßig die Zähne und Zahnzwischenräume zu säubern und das Zahnfleisch zu pflegen. Selbst wenn schon Knochensubstanz oder Zähne verlorengegangen sind, kann eine regelmäßige gründliche Mundpflege helfen, die restlichen Zähne zu erhalten. Dies ist auch wichtig, wenn ein Zahnersatz benötigt wird, damit er an Zähnen mit möglichst gesundem Zahnhalteapparat befestigt werden kann.

Um die Mundhygiene zu verbessern, wird in der Zahnarztpraxis zu Beginn der Behandlung erst einmal der richtige Einsatz von (elektrischer) Zahnbürste, Zahnzwischenraum-Bürstchen sowie Zahnseide vermittelt. Hierzu färbt die Zahnärztin, der Zahnarzt oder eine speziell fortgebildete Fachkraft den vorhandenen Zahnbelag an, um ihn sichtbar machen. So lässt sich die Pflege besser erklären. Auch praktische Übungen gehören zu einer solchen Mundhygieneschulung, die im Rahmen der Parodontitis-Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.

Zusätzlich wird entfernt. Das geschieht mithilfe spezieller Handinstrumente (sogenannte Scaler oder Küretten), mit Ultraschallgeräten oder rotierenden Instrumenten. Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Zahnsteinentfernung einmal pro Jahr. Auch überstehende Füllungs- und Kronenränder werden geglättet, wenn dies erforderlich ist.

Außerdem kann die Zahnarztpraxis eine professionelle Zahnreinigung anbieten, die privat gezahlt werden muss. Dabei werden harte und weiche Beläge entfernt. Normalerweise werden die gereinigten Zähne auch noch mit einem fluoridhaltigen Gel oder Lack behandelt.

Was ist eine geschlossene Behandlung?

Bei einer geschlossenen Behandlung werden – in der Regel unter örtlicher Betäubung – bakterielle Beläge und feste Ablagerungen (Konkremente) entfernt, die sich unterhalb des Zahnfleischrands, an den Oberflächen der Zahnhälse und den freiliegenden Zahnwurzeln gebildet haben. Dies geschieht mit speziell geformten Instrumenten oder beispielsweise Ultraschall.

Studien weisen darauf hin, dass diese Behandlung Zahnfleischbluten verringert und vor Zahnverlust schützen kann.

Möglicherweise hat es Vorteile, bakterielle Beläge und feste Ablagerungen mit einem Laser zu entfernen oder die geschlossene Behandlung mit einer Lasertherapie zu kombinieren. Erste Studienergebnisse sprechen auch für einen möglichen Vorteil bestimmter fotodynamischer Verfahren. Dabei wird ein lichtempfindlicher Farbstoff auf die betroffenen Bereiche aufgetragen und anschließend mit Laser belichtet. Dadurch entsteht aggressiver Sauerstoff, der die abtöten soll. Verlässliche Ergebnisse zur Wirksamkeit dieser Verfahren gibt es aber noch nicht.

Manchmal bieten Zahnarztpraxen zusätzlich folgende Leistungen an, bei denen aber noch unklar ist, ob sie bei der Behandlung einer helfen:

  • das Einbringen eines Gels aus Schmelz-Matrix-Proteinen. Das sind spezielle Eiweiße, die den Wiederaufbau der Knochen des Zahnhalteapparats fördern sollen.
  • das Einbringen von antiseptischen Substanzen (meist Chlorhexidin). Sie sollen verhindern, dass sich erneut ansiedeln.
  • eine hyperbare Sauerstofftherapie. Dabei wird in einer Druckkammer reiner Sauerstoff eingeatmet. Mehr Sauerstoff im Blut und Gewebe soll die Knochenheilung unterstützen.

Wann kommt eine Antibiotika-Behandlung infrage?

Bei besonders schweren Formen der kann eine ergänzende Einnahme von Antibiotika infrage kommen, zum Beispiel in Form von Tabletten. Sie reicht bei einer aber zur alleinigen Behandlung nicht aus.

Die Behandlung einer mit sollte gut begründet sein, da noch nicht eindeutig gezeigt wurde, ob und wem sie helfen kann. Einige Studien deuten jedoch darauf hin, dass Antibiotika-Tabletten bei Menschen mit einer schweren Zahnfleischentzündungen lindern können, wenn sie ergänzend zur geschlossenen Behandlung eingenommen werden. Sie können so vielleicht langfristig zum Zahnerhalt beitragen.

Ob örtlich angewendete helfen, ist unklar.

Was passiert bei einer offenen Behandlung?

Bei einer offenen chirurgischen Behandlung wird das Zahnfleisch an den entzündeten Stellen von den Zähnen abgelöst und zurückgeklappt. Dadurch wird die erreichbar und einsehbar, sodass sie gründlich gereinigt werden kann. Anschließend wird das Zahnfleisch so vernäht, dass es wieder eng am Zahn anliegt. Für den Eingriff ist eine örtliche Betäubung nötig.

In der Regel dauert es ungefähr eine Woche, bis die Wunde verheilt ist und die Fäden gezogen werden können. Das Zahnfleisch kann nach der Operation dauerhaft etwas zurückgehen, sodass die Zähne etwas länger wirken. Dieser Eindruck entsteht zum Teil deshalb, weil die Entzündung und damit die Schwellung des Zahnfleischs abklingt.

Bisherige Studien konnten nicht zeigen, dass eine offene chirurgische Behandlung wirksamer ist als eine geschlossene Behandlung. Um verlässliche Aussagen zu den Vor- und Nachteilen der offenen Behandlung treffen zu können, sind aber weitere Studien nötig.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen eine offene Behandlung bei einer schweren mit tiefen Taschen, wenn eine geschlossene Behandlung und verbesserte Zahnpflege keinen ausreichenden Erfolg gebracht haben.

Der Eingriff kann mit weiteren, selbst zu zahlenden Behandlungen kombiniert werden. Für eine Kombination aus offener Behandlung und einer der drei unten genannten Behandlungen haben Studien bisher aber entweder keine Vorteile gegenüber einer geschlossenen Behandlung gefunden oder es fehlen aussagekräftige Studien:

  • Osteoplastik: Durch geschädigte Knochen haben manchmal eine unebene Oberfläche mit kraterförmigen Einbrüchen. Sie kann während einer offenen chirurgischen Behandlung geglättet werden.
  • Barrieremembran: Während des Eingriffs kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt zusätzlich eine vom Körper abbaubare Folie zwischen Zahnfleisch und Zahn legen. Dies soll den Wiederaufbau von Knochenmasse unterstützen. Die Folie soll zudem verhindern, dass sich das Zahnfleisch an die anheftet, bevor sich der Zahnhalteapparat erholen konnte. Dieses Verfahren wird auch „Guided Tissue Regeneration“ (GTR) genannt.
  • Schmelz-Matrix-Proteine: Diese „Wachstums-Eiweiße“ werden in den geschädigten Knochen eingebracht, um den Wiederaufbau der Knochen zu fördern.

Wie sieht die Nachsorge aus?

Nach der Parodontitis-Behandlung ist eine gute Mundhygiene die Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Sie soll zudem verhindern, dass die Erkrankung zurückkehrt. Denn einer erneuten lässt sich nur dadurch vorbeugen, dass Zähne und Zahnfleisch auch zu Hause gut gepflegt werden. Das bedeutet: mindestens zweimal täglich die Zähne putzen und die Zahnzwischenräume mit Zahnzwischenraum-Bürstchen oder auch mit Zahnseide reinigen.

Die Zahnärztin oder der Zahnarzt untersucht 3 bis 6 Monate nach der geschlossenen Behandlung erneut Zähne, Zahnfleisch und Knochen, um den Behandlungserfolg zu prüfen. Wenn sich die Taschen nicht ausreichend zurückgebildet haben, werden die betroffenen Zähne erneut unterhalb des Zahnfleischs gereinigt. Das bedeutet: Die geschlossene Behandlung wird an den betroffenen Zähnen wiederholt. Bei sehr tiefen Taschen wird gewöhnlich eine offene Behandlung vorgeschlagen.

Die Nachsorge der Parodontitis-Behandlung wird „unterstützende Parodontitistherapie“ (UPT) genannt. Sie soll den bisherigen Behandlungserfolg kontrollieren und dazu beitragen, Erreichtes zu erhalten. Die UPT beginnt nach 3 bis 6 Monaten und erstreckt sich über zwei Jahre. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Eine Verlängerung um gewöhnlich bis zu sechs Monate ist nach Antrag möglich. Wie häufig die Zahnarztpraxis zu Maßnahmen der UPT einlädt, hängt vom Schweregrad der eigenen Erkrankung ab.

Im Rahmen der UPT kontrolliert die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Mundhygiene und testet, ob das Zahnfleisch leicht blutet. Bei Bedarf zeigt sie oder er, wie die Mundhygiene aufrechterhalten oder verbessert werden kann. Auch eine Reinigung der Zähne ist Teil der UPT. Dabei werden Zahnbeläge entfernt, die sich ober- und unterhalb des Zahnfleischrands neu gebildet haben. Die Ärztin oder der Arzt kontrolliert außerdem, ob tiefe Zahnfleischtaschen vorliegen oder sich Zähne gelockert haben. Mit Röntgenaufnahmen kann ermittelt werden, ob Knochen abgebaut wurde.

Was hilft im Umgang mit Parodontitis?

Manche Menschen mit Zahnfleischproblemen haben ein schlechtes Gewissen, weil sie nicht genug auf ihre Zahnpflege achten oder weiter rauchen, obwohl sie wissen, dass dies für die Mundgesundheit nicht gut ist. Bei einer kommen Ängste hinzu, Zähne zu verlieren.

Verständnisvolle Zahnärztinnen und -ärzte können dabei unterstützen und ermuntern, gute Vorsätze zur Mundhygiene auch umzusetzen. Gut informiert zu sein und mit der Ärztin oder dem Arzt regelmäßig über den Stand der Erkrankung zu sprechen, ist ebenfalls hilfreich. Dazu gehört auch, gemeinsam zu besprechen, was gut funktioniert und wo sich die Zahnpflege vielleicht noch verbessern lässt.

Regelmäßig die Zähne zu putzen, an die richtige Putztechnik zu denken, Zahnzwischenraum-Bürstchen und Zahnseide nicht zu vergessen, kann lästig sein und ist manchmal schwierig durchzuhalten. Oft hilft es, bei der Zahnpflege tägliche Routinen einzuführen und an ihnen festzuhalten. Vielen Menschen fällt die Zahnpflege mit der Zeit leichter, wenn sie merken, dass sich ihre Zahngesundheit dadurch verbessert.

Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO), Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). S3-Leitlinie Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III – Die deutsche Implementierung der S3-Leitlinie „Treatment of Stage I–III Periodontitis“ der European Federation of Periodontology (EFP). AWMF-Registernr.: 083-043. 2020.

Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO), Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Subgingivale Instrumentierung (S3-Leitlinie). AWMF-Registernr.: 083-030. 2019.

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Aktualisiert am 23. August 2023

Nächste geplante Aktualisierung: 2026

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