Im Wochenbett: Untersuchungen des Neugeborenen

Foto von Untersuchung eines Neugeborenen

Bis zur fünften Lebenswoche des Babys werden drei Früherkennungsuntersuchungen angeboten – auch „“ genannt. Dabei wird geschaut, ob das Kind gesund ist und sich gut entwickelt.

Bei allen wird das Kind gemessen, gewogen und gründlich körperlich untersucht. Ziel der Untersuchungen ist es, Erkrankungen und Entwicklungsstörungen früh erkennen und rechtzeitig behandeln zu können. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im sogenannten gelben Heft dokumentiert.

Grafik: Das gelbe Kinderuntersuchungsheft

Die erste Untersuchung (U1) findet unmittelbar nach der Geburt statt – also meist in der Geburtsklinik. Ist keine Ärztin und kein Arzt anwesend, etwa bei einer Geburt im oder zu Hause, untersucht eine Hebamme das Kind.

Ist die Mutter noch im Krankenhaus, wenn die zweite Untersuchung (U2) ansteht, kann diese dort gemacht werden. Spätestens die U3 findet in einer kinderärztlichen Praxis statt, die man sich am besten schon vor der Geburt sucht.

U1 (in den ersten 30 Minuten nach der Geburt)

  • Untersucht werden Herzschlag, Hautfarbe, Reflexe, Muskelspannung und die Atmung.
  • Es wird nach äußerlich erkennbaren Erkrankungen, Fehlbildungen oder Geburtsverletzungen geschaut.
  • Aus der Nabelschnur wird Blut entnommen. Um zu prüfen, ob es genug Sauerstoff enthält, wird der des Blutes bestimmt.
  • Das Kind erhält nach Rücksprache mit den Eltern Vitamin K, um Blutungen vorzubeugen. Denn Neugeborene haben noch nicht ausreichend Vitamin K gespeichert, das wichtig für die ist.

U2 (zwischen dem 3. und 10. Lebenstag)

  • Bei der körperlichen Untersuchung wird vor allem nach angeborenen Erkrankungen oder Fehlbildungen geschaut.
  • Die Ernährung wird in den Blick genommen: Klappt es mit dem Stillen oder Fläschchen-Geben? Hat das Kind Schwierigkeiten beim Trinken oder Schluckstörungen? Wie sehen seine Ausscheidungen aus?
  • Die Hüfte wird untersucht. Falls die Ärztin oder der Arzt Risikofaktoren für eine Fehlentwicklung des Hüftgelenks (Hüftdysplasie) feststellt, wird den Eltern eine spezielle Untersuchung vorgeschlagen.
  • Das Kind erhält nach Rücksprache mit den Eltern nochmals Vitamin K.
  • Den Eltern wird das erweiterte Neugeborenen-Screening angeboten. Dabei wird das Blut des Babys auf verschiedene Stoffwechselerkrankungen, hormonelle Störungen und einige weitere Erkrankungen untersucht. Meist werden dafür einige Blutstropfen aus der Ferse entnommen.
  • Dieselbe Blutprobe kann auf Wunsch auch für eine Reihenuntersuchung auf Mukoviszidose verwendet werden.
  • Das Neugeborenen-Hörscreening wird angeboten, um Probleme beim Hören früh zu entdecken.
  • Mithilfe der Pulsoxymetrie können bestimmte angeborene Herzfehler erkannt werden, die vorher nicht aufgefallen sind.
  • Die Eltern erhalten Informationen zur Ernährung des Kindes, zur Vorbeugung des plötzlichen Kindstods sowie zur Vitamin-D- und Fluorid-Gabe.

U3 (in der 4. bis 5. Lebenswoche)

  • Bei der körperlichen Untersuchung wird besonders nach Auffälligkeiten in der Entwicklung geschaut.
  • Das Kind erhält nach Rücksprache mit den Eltern nochmals Vitamin K.
  • Die Ärztin oder der Arzt fragt nach der Ernährung des Babys, seinen Ausscheidungen und danach, ob es auffällig viel schreit.
  • Die Grob- und Feinmotorik wird geprüft: Kann das Kind seinen Kopf in Bauchlage kurz hochhalten? Öffnet es die Hand spontan?
  • Die Wahrnehmung wird untersucht: Folgt das Kind mit den Augen einem Gegenstand? Schaut es vertraute Personen an, wenn sie ihr Gesicht nähern?
  • Lässt sich das Kind von seiner Bezugsperson durch Wiegen, Singen oder Ansprache beruhigen? Reagiert es angemessen auf laute Geräusche, helles Licht und Berührung?
  • Die Hüftgelenke des Kindes werden mit einem Ultraschallgerät auf Fehlstellungen untersucht.
  • Die Ärztin oder der Arzt fragt nach besonderen Belastungen in der Familie.
  • Sie oder er berät erstmals zu Impfungen.
  • Die Eltern erhalten weitere Informationen zur Ernährung des Kindes, zur Vorbeugung des plötzlichen Kindstods, zur Unfallverhütung, zum Umgang mit übermäßigem Schreien sowie zur Vitamin-D- und Fluorid-Gabe.

Jede Früherkennungsuntersuchung bietet Eltern außerdem die Gelegenheit, sich bei Fragen und Problemen beraten zu lassen und Informationen zu regionalen Angeboten wie Eltern-Kind-Kursen, Beratungsstellen oder Familienhebammen zu erhalten.

Insgesamt gibt es 12 U-Untersuchungen bis zum Alter von etwa 10 Jahren. Die U10 und U11 werden aber nicht von allen Krankenkassen bezahlt.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Mutterschafts-Richtlinien.

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Erstellt am 28. Juni 2023

Nächste geplante Aktualisierung: 2026

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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