Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung von Patienten vorzubereiten und dafür zu sorgen, dass sie nach der Entlassung ausreichend weiterbehandelt werden. Alle Maßnahmen des sogenannten Entlassmanagements müssen vor Ihrer Entlassung mit Ihnen abgestimmt und beraten werden. Wenn Sie es wünschen, können Ihre Angehörigen einbezogen werden.
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus werden Sie in der Regel weiter durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt betreut. Manchmal sind auch Nachuntersuchungen in der Klinik nötig. Meist kann ambulant untersucht werden.
Bei der Entlassung erhalten Sie zumindest einen Kurzbericht für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, der alle wichtigen Informationen über Ihren Befund, Ihre Behandlung im Krankenhaus und die Möglichkeiten der Weiterbehandlung enthält. Einige Tage bis Wochen später folgt ein detaillierter Arztbrief per Post. Darin sind unter anderem die Ergebnisse von speziellen Untersuchungen, Röntgenaufnahmen oder Ultraschallbildern festgehalten.
Nach der Entlassung kann Ihnen das Pflegepersonal zur Überbrückung für einen kurzen Zeitraum Medikamente mitgeben oder verschreiben. In einigen Kliniken bereitet die Krankenhausapotheke einen Medikationsplan vor. Benötigen Sie besondere Heil- oder Hilfsmittel wie etwa eine Gehhilfe oder Physiotherapie, bekommen Sie das Rezept ebenfalls von den Stationsärzten ausgestellt.
Das Krankenhaus händigt Ihnen auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die erste Woche nach der Entlassung aus. Erkundigen Sie sich, ob Sie in Ihrem Alltag etwas Besonderes beachten müssen, etwa eine spezielle Ernährung oder eine Pause von sportlichen Aktivitäten.
Wenn Sie sich nach einem Klinikaufenthalt noch nicht allein zu Hause versorgen können und weiterhin pflegerische Betreuung brauchen, wird Ihnen das Krankenhaus eine häusliche Krankenpflege verschreiben. Sie wird ebenfalls von der Krankenkasse bezahlt, meist für einen Zeitraum von vier Wochen.
Falls Sie voraussichtlich länger pflegebedürftig sein sollten, kann das Krankenhaus mit Ihrer Einwilligung die zuständige Pflegekasse benachrichtigen. Die Pflegebedürftigkeit wird dann durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) eingestuft, um die weitere Betreuung sicherzustellen.
Privat krankenversicherte Patienten bekommen nach ihrer Entlassung mit etwas Zeitverzögerung eine oder mehrere Abrechnungen der Chefärzte. Diese müssen sie ihrer Privatversicherung vorlegen.