Auch mit fortgeschrittenem Brustkrebs ist es möglich, noch einige Jahre in guter Lebensqualität zu verbringen. Dazu gehört für viele Frauen auch, ihren Beruf auszuüben. Wer nach längerer Krankheit wieder in den Beruf zurückkehren möchte, kann oft nicht gleich wieder im bisherigen Umfang arbeiten. Dann bietet das „Hamburger Modell“ die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung. Dabei können die Arbeitszeiten flexibel angepasst werden: Zunächst arbeiten Sie nur wenige Stunden am Tag – wenn Sie gut damit zurechtkommen, später mehr. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse zustimmen.
Manchmal ist es jedoch nicht mehr möglich, in den alten Beruf zurückzukehren. Dann kann vielleicht eine Aus- oder Weiterbildung helfen, sich beruflich anders zu orientieren. Dem Arbeitgeber können auch Kosten für technische Arbeitshilfen, einen behindertengerechten Arbeitsplatz oder für die Einarbeitung erstattet werden. Bei diesen Fragen helfen die Hauptfürsorgestellen, Rehabilitationsberaterinnen und -berater und andere Ansprechpersonen bei der Agentur für Arbeit und der Rentenversicherung.
Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, kann das einen tiefen Einschnitt bedeuten – finanziell, aber auch sozial. Manche Frauen haben dann das Gefühl, kein aktives und gleichwertiges Mitglied der Gesellschaft mehr zu sein. Andere Frauen ziehen sich ohne Bedauern vom Job zurück, widmen sich anderen Aufgaben und verbringen mehr Zeit mit ihrer Familie, Freundinnen und Freunden.
Vielleicht verändern sich Ihre Prioritäten mit der Zeit: Nur Sie können herausfinden, welche Tätigkeiten für Sie besonders wichtig sind und in welcher Umgebung Sie sich wohl fühlen. Vielleicht ist Teilzeitarbeit für Sie möglich, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Auch eine andere berufliche oder ehrenamtliche Aufgabe, die sich flexibler gestalten lässt als Ihre bisherige Arbeit, kann eine Möglichkeit sein.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. In finanziellen Notlagen durch eine Krebserkrankung kann in kleinem Umfang auch der Härtefonds der Deutschen Krebshilfe schnell und unbürokratisch helfen.
Wenn es nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, die Berufstätigkeit wiederaufzunehmen, können Sie beim Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Je nachdem, wie alt Sie sind und ob Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, können Sie die reguläre Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, können nun die Bedingungen für eine entsprechende Rente erfüllt sein.