Als Regelleistung werden alle medizinischen Leistungen bezeichnet, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen müssen. Den Rahmen für diesen sogenannten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gibt das 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) vor.
Über die Regelleistungen hinaus kann jede Krankenkasse Zusatzleistungen anbieten, etwa in Form von Zuzahlungen für Behandlungen oder Untersuchungen, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind. Solche Leistungen werden „Satzungsleistungen“ genannt.