Gesundheitsversorgung in Deutschland

Einleitung

Foto von Gruppe ausländischer Studierender im Park

Wer krank wird, hat es in Deutschland normalerweise nicht schwer, medizinische Hilfe zu finden. Es gibt ein dichtes Netz von leicht zugänglichen Behandlungsangeboten. Die Kosten für Behandlungen und Untersuchungen trägt größtenteils die Krankenversicherung.

Sich im deutschen Gesundheitssystem zurechtzufinden, ist trotzdem nicht immer einfach. Mit dem Thema „Gesundheitsversorgung in Deutschland“ geben wir deshalb einen Überblick und eine praktische Orientierungshilfe. Wir richten uns dabei vor allem an Menschen aus anderen Ländern, die in Deutschland leben und arbeiten – ob dauerhaft oder vorübergehend. Denn für den Fall einer Erkrankung abgesichert zu sein und zu wissen, an welche Einrichtung, Arztpraxis oder Klinik man sich wenden kann, ist die Voraussetzung für eine rasche und sichere Behandlung.

Krankenversicherung

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das heißt, alle Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, sich in einer Krankenkasse zu versichern. Dies soll dafür sorgen, dass niemand wegen einer Erkrankung in finanzielle Not gerät. Wer krankenversichert ist, zahlt normalerweise keine oder nur einen zumutbaren Teil der Behandlungskosten und ist finanziell abgesichert, wenn er nicht arbeiten kann.

Bis zu einem bestimmten Bruttogehalt müssen sich Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wer mehr verdient, kann sich privat versichern.

Die Gesundheitsversorgung wird überwiegend durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert. Die Höhe der Beiträge richtet sich allein nach dem Einkommen eines Versicherten. Dabei hat jeder gesetzlich Versicherte den gleichen Versorgungsanspruch – egal, wie hoch seine Beiträge sind.

Ambulante Behandlung

In Deutschland besteht das Prinzip der „Freien Arztwahl“ – das heißt, Versicherte können selbst entscheiden, an welche Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis sie sich wenden. Ärztinnen und Ärzte wiederum sind grundsätzlich verpflichtet, jeden Versicherten zu behandeln.

Die meisten Menschen gehen bei einer Erkrankung oder einem Gesundheitsproblem zunächst in ihre Haus- oder Kinderarztpraxis. Dort wird entschieden, ob es nötig ist, eine Spezialistin oder einen Spezialisten in die Behandlung einzubeziehen.

Das geschieht durch eine Überweisung an eine Facharztpraxis, wie zum Beispiel für Frauenheilkunde (Gynäkologie) oder Hauterkrankungen (). Es ist aber auch möglich, direkt zu einer speziellen Fachärztin, einem Facharzt oder Psychotherapeuten zu gehen.

In der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer  116 117.

In Notfällen, etwa nach einem Unfall oder einem Herzinfarkt, ist unter der Nummer 112 der Rettungsdienst erreichbar.

Neben Ärzten und Zahnärzten stehen auch nicht ärztliche Heilberufe zur Verfügung: Dazu gehören zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden, Pflegekräfte und Hebammen. Für eine physiotherapeutische oder logopädische Behandlung sowie für häusliche Pflege braucht man meist ein ärztliches Rezept.

Die meisten Arzt- und Zahnarztpraxen haben eine „Kassenzulassung“ und behandeln gesetzlich Versicherte. Sie müssen ihre Versichertenkarte mitbringen, damit die Praxen mit der Krankenkasse abrechnen können. Für bestimmte Leistungen wie hochwertigen Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse feste Zuschüsse. Die darüber hinausgehenden Kosten müssen selbst gezahlt werden. Die Höhe dieses Eigenanteils hängt vom gewählten Zahnersatz ab. Auch für eine ambulante logopädische oder physiotherapeutische Behandlung müssen Erwachsene in der Regel eine Zuzahlung leisten.

Privat versicherte Patientinnen und Patienten zahlen die Behandlungskosten zunächst selbst und bekommen die Kosten später von ihrer Versicherung erstattet. Die Höhe der Erstattung hängt vom einzelnen Vertrag ab.

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In der Arztpraxis

Stationäre Behandlung

Die meisten Krankenhäuser in Deutschland behandeln gesetzlich und privat Versicherte. Ob eine Krankenhausbehandlung nötig ist, entscheidet der Haus- oder Facharzt – es sei denn, es handelt sich um einen Notfall. Wenn „“ behandelt werden kann, ist es möglich, am gleichen Tag wieder nach Hause zu gehen. Ist ein längerer Klinikaufenthalt mit Übernachtung nötig, spricht man von „stationärer Behandlung“. Dabei müssen auch gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung für Unterbringung und Verpflegung leisten.

Neben der stationären Versorgung im Krankenhaus gibt es noch die stationäre medizinische Rehabilitation. In Rehabilitationseinrichtungen werden mehrere Tage bis Wochen dauernde Behandlungen angeboten, die helfen, nach einer schweren Erkrankung wieder selbstständig und leistungsfähig zu werden.

Rehabilitationseinrichtungen gibt es auch für psychische und Suchterkrankungen.

Apotheken

Medikamente erhält man in einer Apotheke. Hier kann man sich auch über Arzneimittel informieren und beraten lassen. Ist eine Apotheke geschlossen, informiert ein Aushang an der Eingangstür, welche Apotheke in der Nähe Notdienst hat – das heißt, auch nachts und an Wochenenden geöffnet ist.

Wenn die Ärztin oder der Arzt ein Medikament verschrieben hat, muss ein kleiner Teil der Kosten selbst gezahlt werden, den Rest zahlt die Krankenkasse. Die sogenannte Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Medikament und entfällt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Privat Versicherte müssen ihre Medikamente zunächst in voller Höhe selbst bezahlen, bekommen die Kosten aber später von ihrer Versicherung erstattet.

Beratung und Selbsthilfe

In Deutschland gibt es ein breites Angebot zur persönlichen Beratung und Unterstützung im Krankheitsfall: Dazu zählen zum Beispiel Selbsthilfegruppen, unabhängige Patientenberatung, psychosoziale Beratungsstellen und Beratungsangebote der Krankenkassen und Gesundheitsämter.

Informationsmaterial und Broschüren zu verschiedenen Gesundheitsthemen bietet das Bundesministerium für Gesundheit speziell für Migrantinnen und Migranten auf der Website „Migration und Gesundheit“ in vielen Sprachen.

Beratung und Austausch mit anderen Erkrankten sind oft auch sehr wertvoll, wenn es darum geht, sich für eine von mehreren Behandlungsmöglichkeiten zu entscheiden. Dies ist nicht immer einfach. Um die richtige und persönlich passende Wahl zu treffen, sind fundierte Informationen wichtig.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Migration und Gesundheit. 2018.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Schaubild "Das Gesundheitssystem" - der Staat setzt den Rahmen. 08.2015.

Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Dossier Gesundheitspolitik. Das Gesundheitswesen in Deutschland. Ein Überblick. 01.03.2012.

Busse R, Blümel M, Ognyanova D. Das deutsche Gesundheitssystem: Akteure, Daten, Analysen. Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 2013.

Klemperer D. Sozialmedizin – Public Health – Gesundheitswissenschaften. Bern: Huber; 2014.

Obermann K, Müller P, Müller HH, Schmidt B, Glazinski B. The German Health Care System. A concise overview. 2013.

Statistisches Bundesamt (Destatis). Eckdaten der Krankenhäuser 2013.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

Unsere Informationen beruhen auf den Ergebnissen hochwertiger Studien. Sie sind von einem Team aus Medizin, Wissenschaft und Redaktion erstellt und von Expertinnen und Experten außerhalb des IQWiG begutachtet. Wie wir unsere Texte erarbeiten und aktuell halten, beschreiben wir ausführlich in unseren Methoden.

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Aktualisiert am 24. Januar 2018

Nächste geplante Aktualisierung: 2024

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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