In Deutschland besteht das Prinzip der „Freien Arztwahl“ – das heißt, Versicherte können selbst entscheiden, an welche Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis sie sich wenden. Ärztinnen und Ärzte wiederum sind grundsätzlich verpflichtet, jeden Versicherten zu behandeln.
Die meisten Menschen gehen bei einer Erkrankung oder einem Gesundheitsproblem zunächst in ihre Haus- oder Kinderarztpraxis. Dort wird entschieden, ob es nötig ist, eine Spezialistin oder einen Spezialisten in die Behandlung einzubeziehen.
Das geschieht durch eine Überweisung an eine Facharztpraxis, wie zum Beispiel für Frauenheilkunde (Gynäkologie) oder Hauterkrankungen ( Dermatologie). Es ist aber auch möglich, direkt zu einer speziellen Fachärztin, einem Facharzt oder Psychotherapeuten zu gehen.
In der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117.
In Notfällen, etwa nach einem Unfall oder einem Herzinfarkt, ist unter der Nummer 112 der Rettungsdienst erreichbar.
Neben Ärzten und Zahnärzten stehen auch nicht ärztliche Heilberufe zur Verfügung: Dazu gehören zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden, Pflegekräfte und Hebammen. Für eine physiotherapeutische oder logopädische Behandlung sowie für häusliche Pflege braucht man meist ein ärztliches Rezept.
Die meisten Arzt- und Zahnarztpraxen haben eine „Kassenzulassung“ und behandeln gesetzlich Versicherte. Sie müssen ihre Versichertenkarte mitbringen, damit die Praxen mit der Krankenkasse abrechnen können. Für bestimmte Leistungen wie hochwertigen Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse feste Zuschüsse. Die darüber hinausgehenden Kosten müssen selbst gezahlt werden. Die Höhe dieses Eigenanteils hängt vom gewählten Zahnersatz ab. Auch für eine ambulante logopädische oder physiotherapeutische Behandlung müssen Erwachsene in der Regel eine Zuzahlung leisten.
Privat versicherte Patientinnen und Patienten zahlen die Behandlungskosten zunächst selbst und bekommen die Kosten später von ihrer Versicherung erstattet. Die Höhe der Erstattung hängt vom einzelnen Vertrag ab.