Mit „ambulanter Behandlung“ ist gemeint, dass man nach der Behandlung wieder nach Hause geht und nicht über Nacht oder länger in einer Klinik bleibt. Der Großteil der ambulanten Behandlungen in Deutschland findet in ärztlichen Praxen sowie in Praxen für Psychotherapie oder nicht ärztliche Heilkunde statt.
Versicherte können selbst entscheiden, an welche Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis sie sich wenden – denn in Deutschland besteht das Prinzip der „freien Arztwahl“. Die meisten Arzt- und Zahnarztpraxen haben eine sogenannte Kassenzulassung, die oft am Praxisschild zu erkennen ist („Alle Kassen“). Diese Vertragspraxen sind grundsätzlich verpflichtet, jede versicherte Person zu behandeln. Privatpraxen hingegen sind nur im Notfall verpflichtet, gesetzlich Versicherte zu versorgen. Sie behandeln nur privat Versicherte und gesetzlich Versicherte, die ihre Behandlung selbst bezahlen.
Die meisten Menschen gehen bei einer Erkrankung oder einem Gesundheitsproblem zunächst in ihre Haus- oder Kinderarztpraxis. Dort wird entschieden, ob es nötig ist, eine Spezialistin oder einen Spezialisten in die Behandlung einzubeziehen.
Das geschieht durch eine Überweisung an eine Facharztpraxis, wie zum Beispiel für Frauenheilkunde (Gynäkologie) oder Hauterkrankungen ( Dermatologie). Man kann in der Regel aber auch direkt zu einer Fachärztin, einem Facharzt oder in die Psychotherapiepraxis gehen.
Außerdem gibt es nicht ärztliche Heilberufe: Dazu gehören zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopädinnen, Pflegekräfte und Hebammen. Für eine physiotherapeutische oder logopädische Behandlung sowie für häusliche Pflege braucht man ein ärztliches Rezept (Verordnung).
Die Behandlung in einer Vertragspraxis wird direkt über die Krankenkasse abgerechnet – dafür ist die elektronische Gesundheitskarte nötig, die man von der eigenen Krankenkasse erhalten hat. Für bestimmte Leistungen wie hochwertigen Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse feste Zuschüsse. Die darüber hinausgehenden Kosten müssen selbst gezahlt werden. Die Höhe dieses Eigenanteils hängt vom gewählten Zahnersatz ab. Auch für sogenannte Heilmittel – zum Beispiel eine ambulante logopädische oder physiotherapeutische Behandlung – müssen Erwachsene in der Regel eine Zuzahlung leisten.
Privat versicherte Patientinnen und Patienten zahlen die Behandlungskosten in der Regel zunächst selbst und bekommen die Kosten später von ihrer Versicherung erstattet, nachdem sie die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung eingereicht haben. Die Höhe der Erstattung hängt vom einzelnen Vertrag ab.
Ärztinnen und Ärzte sammeln alle wichtigen Unterlagen wie Untersuchungsergebnisse und Arztbriefe in einer Patientenakte. Diese darf man in der Regel jederzeit einsehen und erhält auf Wunsch Kopien oder Ausdrucke der Dokumente. Diese müssen einmalig kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Bei weiteren Anfragen kann eine geringe Gebühr erhoben werden. Inzwischen können Versicherte auch eine elektronische Patientenakte nutzen. Darin sollen nach und nach alle wichtigen Dokumente aus verschiedenen Praxen oder Kliniken gesammelt digital gespeichert werden.