Elektronische Patientenakte (ePA) und E-Rezept
Die Gesundheitsversorgung in Deutschland ist in den letzten Jahren digitaler geworden: Alle gesetzlich Versicherten können freiwillig eine elektronische Patientenakte nutzen. Dort können alle Dokumente wie Befunde und Arztbriefe zentral gespeichert werden. Zudem bekommt man Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente meist nur noch digital.
Seit 2021 kann man eine elektronische Patientenakte (ePA) freiwillig beantragen – ab Januar 2025 wird sie schrittweise für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch angelegt. Auch einige private Krankenversicherungen bieten eine ePA an.
Ziel der ePA ist, dass wichtige Informationen jederzeit auf einen Blick verfügbar sind, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Aktuell umfasst die ePA allerdings noch nicht alle geplanten Funktionen – sie sollen nach und nach eingeführt werden. Derzeit bereiten sich Arztpraxen, psychotherapeutische Praxen, Kliniken und andere Gesundheitsberufe zudem noch darauf vor, Befunde, Arztbriefe, Behandlungspläne und andere Unterlagen zur Gesundheit darin zu speichern.
Die Nutzung der ePA bleibt für die Versicherten kostenlos und freiwillig. Wer keine ePA möchte, kann bei der Krankenkasse widersprechen. Versicherte können auch selbst bestimmen, welche Daten dort gespeichert werden und wer sie einsehen darf.
Seit Januar 2024 erhalten gesetzlich Versicherte zudem Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente als elektronisches Rezept (E-Rezept). Das rosafarbene Papierrezept wird dadurch weitgehend ersetzt. Das E-Rezept lässt sich mit der elektronischen Gesundheitskarte, einer Handy-App oder als Ausdruck einlösen. Auch einige private Krankenversicherungen unterstützen bereits das E-Rezept.