Dupilumab (Dupixent) bei COPD

Einleitung

Dupilumab (Handelsname Dupixent) ist seit Juni 2024 für Erwachsene mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung () zugelassen, bei denen eine Kombination aus einem lang wirksamen Beta-2-Sympathomimetikum, einem und einem lang wirksamen Anticholinergikum die Beschwerden nicht ausreichend lindert. Dupilumab kann nur eingesetzt werden, wenn die eosinophilen Granulozyten im Blut erhöht sind.

Bei einer COPD ist die Lunge dauerhaft geschädigt und die unteren Atemwege () sind verengt. Dadurch fällt das Atmen schwerer. Typische Beschwerden sind Husten, Auswurf, Atemgeräusche wie Pfeifen oder Brummen sowie Atembeschwerden bei körperlicher Belastung. Typisch sind auch sogenannte Exazerbationen, plötzliche und deutliche Verschlechterungen der Krankheit. Meist äußern sie sich durch Atemnot-Anfälle und starken Husten mit Auswurf. Verschiedene Medikamente können die Beschwerden lindern und akuten Atemproblemen vorbeugen.

Dupilumab ist ein gegen zwei Botenstoffe der Immunabwehr und soll Entzündungen in den verhindern.

Anwendung

Dupilumab gibt es als Fertigspritze in einer Dosierung von 300 mg. Es wird alle 2 Wochen unter die Haut in den Bauch oder Oberschenkel gespritzt. Patientinnen und Patienten können sich nach ärztlicher Schulung auch selbst spritzen. Zeigt sich keine Besserung der Beschwerden, wird nach einem Jahr abgewogen, ob die fortgeführt wird.

Andere Behandlungen

Für Erwachsene mit kommen lang wirksame Beta-2-Sympathomimetika, lang wirksame und Medikamente mit zum Inhalieren infrage. Je nach Krankheitsbeschwerden kann auch Roflumilast eingesetzt werden.

Bewertung

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat 2024 geprüft, ob Dupilumab für Erwachsene mit im Vergleich zu den Standardtherapien Vor- oder Nachteile hat. Um diese Frage zu beantworten, legte der Hersteller jedoch keine geeigneten Daten vor.

Weitere Informationen

Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse eines Gutachtens zusammen, das das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses () im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erstellt hat. Der beschließt auf Basis der Gutachten und eingegangener Stellungnahmen über den Zusatznutzen von Dupilumab (Dupixent).

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dupilumab (COPD) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Projekt A24-79. 28.10.2024. (IQWiG-Berichte; Band 1873); DOI: 10.60584/A24-79.

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Über diese Seite

Erstellt am 04. November 2024

Nächste geplante Aktualisierung: 2027

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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