Das IQWiG und das IQTIG

Foto des IQWiG-Logos auf Schild

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) tragen beide zur Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland bei. Das IQWiG bewertet zum Beispiel den Nutzen und Schaden von Medikamenten. Das IQTIG untersucht unter anderem, wie man die Qualität in der Versorgung messen kann.

Griffig sind ihre Namen nicht gerade: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) sind ziemliche Zungenbrecher – und sie klingen auch noch zum Verwechseln ähnlich. Hinter den sperrigen Namen stecken aber zwei getrennte, unabhängige wissenschaftliche Institute, die im gesetzlichen Auftrag wichtige Aufgaben im Gesundheitssystem erfüllen. Dabei haben sie unterschiedliche Schwerpunkte:

  • Das IQWiG bewertet vor allem den Nutzen und die Risiken von medizinischen Maßnahmen wie Medikamenten oder Operationsverfahren.
  • Das IQTIG untersucht hauptsächlich die Qualität der Versorgung in deutschen Praxen und Krankenhäusern.

In diesen Bereichen erarbeiten die Institute wissenschaftlich fundierte Grundlagen für Entscheidungen im deutschen Gesundheitswesen. Sie werden berücksichtigt, wenn es beispielsweise darum geht, welche medizinischen Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen sollen und mit welchen Maßnahmen die Versorgungsqualität verbessert werden kann.

Das IQWiG ist außerdem Herausgeber dieser Website, gesundheitsinformation.de, und ihrer englischsprachigen Version informedhealth.org. Damit kommt es seinem Auftrag nach, alle Bürgerinnen und Bürger allgemeinverständlich und wissenschaftlich fundiert über Gesundheitsthemen zu informieren.

Was macht das IQWiG?

Sein Name sagt es bereits: Ziel des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ist es, zu einer qualitativ hochwertigen und gleichzeitig wirtschaftlichen Gesundheitsversorgung in Deutschland beizutragen. Dazu prüft es den Nutzen von medizinischen Maßnahmen für Patientinnen und Patienten – etwa, ob sie Beschwerden lindern, die Dauer einer Erkrankung verkürzen, die Lebensqualität verbessern oder das Leben verlängern. Genauso wichtig ist der Schaden der Maßnahmen: Wie häufig treten Nebenwirkungen auf? Wie schwerwiegend sind sie? Erst mit diesem Wissen lässt sich beurteilen, welche Behandlungen wirklich ihren Zweck erfüllen und wofür das Geld im Gesundheitswesen sinnvoll ausgegeben werden kann.

Die Bewertungen des IQWiG betreffen vor allem:

Dazu suchen Fachleute des IQWiG systematisch nach den besten verfügbaren Forschungsergebnissen zu einer medizinischen Maßnahme und untersuchen auf dieser Grundlage ihre Vor- und Nachteile. Bei seinen Bewertungen bezieht das IQWiG aber auch externe Fachleute sowie Patientinnen und Patienten ein. So wird sichergestellt, dass die Bewertungen das aktuelle Fachwissen, den Versorgungsalltag sowie die Erfahrungen und Erwartungen von Betroffenen widerspiegeln.

Darüber hinaus hat das IQWiG die Aufgabe, die Öffentlichkeit über Gesundheitsthemen zu informieren – wissenschaftlich fundiert und allgemeinverständlich. Dafür betreibt das IQWiG gesundheitsinformation.de. Die Website soll dabei unterstützen, die Vor- und Nachteile verschiedener Behandlungen zu verstehen. So können Betroffene gemeinsam mit ihren Ärztinnen und Ärzten entscheiden, welche Behandlung für sie am besten ist. Es gibt auch eine englischsprachige Version: informedhealth.org. Für beide Websites ist das Ressort Gesundheitsinformation des IQWiG zuständig.

Auf seiner Website kann jede und jeder auch die Methoden des IQWiG einsehen, um seine Arbeitsweise nachzuvollziehen und kritisch zu überprüfen.

Was macht das IQTIG?

Das IQTIG befasst sich damit, wie gut die Versorgung in deutschen Arztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und Krankenhäusern tatsächlich ist – und wie sie, wo nötig, verbessert werden kann. Es geht zum Beispiel um folgende Fragen: Werden angemessene Diagnose- und Behandlungsverfahren angewendet – und finden weder zu viele noch zu wenige Maßnahmen statt? Wie ist es um die Hygiene in dem Krankenhaus bestellt? Ist ausreichend Personal vorhanden? Wie häufig treten bei bestimmten Eingriffen Komplikationen auf? Wie gut werden Patientinnen und Patienten beim Übergang von einem Krankenhausaufenthalt in die ambulante Versorgung unterstützt?

Um solche Fragen zu beantworten, ermittelt das IQTIG zunächst, was eine hohe Qualität in einem bestimmten Themenbereich ausmacht. Dafür recherchieren und analysieren Fachleute des Instituts systematisch die vorhandene Forschung. Sie ziehen aber auch externe Fachleute zu Rate. Zudem werden Patientinnen und Patienten zu ihren Erfahrungen und Erwartungen befragt. Aus allen gesammelten Informationen lassen sich dann Qualitätsmerkmale festlegen.

Anschließend erarbeitet das IQTIG Qualitätsindikatoren („Messinstrumente“), mit denen sich messen und vergleichen lässt, wie gut eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus die Qualitätsmerkmale erfüllt. Es entwickelt auch Methoden, um die erhobenen Daten auszuwerten, und stellt die Ergebnisse der Datenauswertung zur Verfügung, zum Beispiel auf seiner Website. Außerdem spricht das IQTIG mit Einrichtungen, die bei bestimmten Qualitätsmerkmalen nicht so gut abschneiden, und entwickelt Maßnahmen, mit denen die Versorgungsqualität verbessert werden kann. Es beobachtet auch, ob die Maßnahmen umgesetzt werden und ob sie die Versorgung wirklich verbessern.

Eine weitere Aufgabe des IQTIG ist es, die Versorgungsqualität in Krankenhäusern und Arztpraxen für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu machen. Zum Beispiel informiert es auf der Website https.perinatalzentren.org darüber, wo Frühgeborene mit einem sehr niedrigen Geburtsgewicht wie gut versorgt werden. Außerdem unterstützt es unter anderem den Bundes-Klinik-Atlas, der Patientinnen und Patienten dabei helfen soll, ein passendes Krankenhaus für sich auszuwählen.

Nach welchen Methoden das IQTIG genau arbeitet, ist auf seiner Website öffentlich einsehbar.

Was wird mit den Ergebnissen des IQWiG und des IQTIG gemacht?

Die Ergebnisse des IQWiG und des IQTIG bilden für Entscheidungsträger im Gesundheitswesen eine verlässliche Grundlage, um Beschlüsse zu fassen – vor allem für den Gemeinsamen Bundesausschuss (). Das ist das oberste Beschlussgremium der sogenannten Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Der entscheidet zum Beispiel darüber, welche medizinischen Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berücksichtigt bei bestimmten Entscheidungen die Arbeitsergebnisse der Institute.

Die Institute sprechen Empfehlungen aus und schlagen Maßnahmen vor. Sie entscheiden aber nicht selbst, welche Behandlungen beispielsweise durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, welche Qualitätsmerkmale eingesetzt werden oder welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Versorgungsqualität zu verbessern. Der und das BMG sind nicht verpflichtet, den Empfehlungen der Institute zu folgen – tun es aber oftmals.

Gut zu wissen:

Die Ergebnisse veröffentlichen die Institute auf ihren Websites iqwig.de und iqtig.org. Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses sind auf dessen Website g-ba.de einsehbar.

Wer kann das IQWiG und das IQTIG beauftragen?

Beide Institute dürfen nur Aufträge des und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) annehmen. Das bedeutet: Weder Krankenkassen, Pharmaindustrie, Leistungserbringer noch andere Gruppen können ihre Arbeit und Ergebnisse beeinflussen. Auch politische Interessen beeinflussen die Ergebnisse der Arbeit des IQWiG und IQTIG nicht: Zwar sind die Aufgaben der beiden Institute gesetzlich definiert – sie stehen aber nicht unter der Fachaufsicht des oder des BMG.

Darüber hinaus kann das IQWiG auch eigenständig Themen aufgreifen und bearbeiten. Dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss ihm einen sogenannten Generalauftrag erteilt. Auch das IQTIG kann im Rahmen seiner gesetzlich definierten Aufgaben eigenständig tätig werden.

Gut zu wissen:

Auf der IQWiG-Seite „ThemenCheck Medizin“ können auch Bürgerinnen und Bürger Vorschläge machen, welche Themen wissenschaftlich untersucht werden sollten – zum Beispiel, ob Melatonin bei Schlafproblemen helfen kann oder ob bei einer Blasenentzündung auch pflanzliche Mittel wirken. Jährlich werden bis zu fünf dieser Themenvorschläge ausgewählt und bearbeitet.

Wer finanziert das IQWiG und das IQTIG?

Beide Institute nehmen keine Sponsoring- oder Werbeangebote an. So bewahren sie ihre Unabhängigkeit.

Die Institute werden ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) finanziert – genauer gesagt: aus sogenannten Systemzuschlägen. Diese werden bei jedem Arzt- und Krankenhausbesuch erhoben und direkt über die Krankenkasse abgerechnet. Wie hoch die Systemzuschläge sind, legt der jedes Jahr fest. Für die Finanzierung von , IQWiG und IQTIG liegt der gemeinsame Systemzuschlag im Jahr 2024 bei weniger als 10 Cent pro ambulantem Behandlungsfall und knapp 3 Euro pro stationärem Behandlungsfall.

Wie sind das IQWiG und das IQTIG entstanden und organisiert?

Das IQWiG wurde 2004 im Zuge einer Gesundheitsreform gegründet und sitzt in Köln. Es ist eine fachlich unabhängige Einrichtung der privaten und gemeinnützigen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Die Stiftung verfolgt das Ziel, evidenzbasierte – also durch wissenschaftliche Belege gestützte – Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu unterstützen.

Das IQTIG wurde mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ ins Leben gerufen und 2015 gegründet. Es wird durch die private und gemeinnützige Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen getragen. Ziel dieser Stiftung ist es, die Versorgungsqualität zu verbessern sowie Wissenschaft, Forschung und das öffentliche Gesundheitswesen zu fördern. Sitz des Instituts ist in Berlin.

Die gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben beider Institute sind im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) verankert.

Bundesministerium der Justiz (BMJ), Bundesamt für Justiz. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477). § 137a Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. 1988.

Bundesministerium der Justiz (BMJ), Bundesamt für Justiz. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477). § 139a Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. 1988.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. 2016.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. 2016.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Über den G-BA – Arbeitsweise: Einholung wissenschaftlicher Expertise. 2024.

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). [Homepage des IQTIG]. 2024.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). [Homepage des IQWiG]. 2024.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

Unsere Informationen beruhen auf den Ergebnissen hochwertiger Studien. Sie sind von einem Team aus Medizin, Wissenschaft und Redaktion erstellt und von Expertinnen und Experten außerhalb des IQWiG begutachtet. Wie wir unsere Texte erarbeiten und aktuell halten, beschreiben wir ausführlich in unseren Methoden.

Seite kommentieren

Was möchten Sie uns mitteilen?

Wir freuen uns über jede Rückmeldung entweder über das Formular oder über gi-kontakt@iqwig.de. Ihre Bewertungen und Kommentare werden von uns ausgewertet, aber nicht veröffentlicht. Ihre Angaben werden von uns vertraulich behandelt.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht persönlich beraten können. Wir haben Hinweise zu Beratungsangeboten für Sie zusammengestellt.

Über diese Seite

Erstellt am 18. Dezember 2024

Nächste geplante Aktualisierung: 2027

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

So halten wir Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter oder Newsfeed. Auf YouTube finden Sie unsere wachsende Videosammlung.