Biologika und Biosimilars
Biologika sind Arzneimittel, deren Wirkstoffe aus biologischen Substanzen gewonnen werden. Sie enthalten zum Beispiel Zellbestandteile, Proteine oder gentechnisch veränderte Organismen. Die Beschaffenheit biologischer Arzneimittel ist viel komplexer als die chemischer Arzneimittel.
Zu den ersten Biologika zählt das Hormon Insulin: Seit den 1980er-Jahren wird Humaninsulin mithilfe von lebenden Organismen hergestellt. Heute sind allein in Deutschland etwa 300 Biologika zugelassen. Dazu gehören neben Hormonen wie Insulin zum Beispiel Impfstoffe, Antikörper, Entzündungshemmer oder Blutprodukte wie Gerinnungsfaktoren. Sie spielen bei der Behandlung von Autoimmunerkrankungen wie rheumatoide Arthritis oder in der Krebstherapie eine wichtige Rolle.
Die Herstellung von Arzneimitteln aus biologischen Substanzen muss genauer überwacht werden als die von chemischen Arzneimitteln, denn sie geht stets mit natürlichen Schwankungen einher. Deshalb muss bei Biologika sichergestellt sein, dass jede neue Produktionseinheit (Charge) des Medikaments ebenso wirksam ist wie die ursprünglich zugelassene. Hersteller von Biologika müssen also Proben jeder Charge auf ihre Wirksamkeit testen.