Behandlung einzelner Metastasen

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Bei metastasiertem Brustkrebs hat der Tumor Absiedlungen in anderen Körperbereichen oder Organen gebildet, etwa in den Knochen, der Haut, der Lunge, der Leber und dem Gehirn. Manche dieser können auch einzeln behandelt werden. Dies hängt davon ab, wo sie sich bilden.

Metastasen in den Knochen

Wenn im Skelett auftreten, stören die Krebszellen den Auf- und Abbau von Knochen. Dadurch wird die Stabilität der Knochen beeinträchtigt, sodass sie schneller brechen können.

Knochenschmerzen lassen sich mit Schmerzmitteln lindern. Die können mit einer Strahlentherapie behandelt oder auch operiert werden. Das soll die Knochen stabiler machen, um Knochenbrüchen vorzubeugen, und ebenfalls Schmerzen lindern.

Außerdem gibt es Medikamente, die den Knochenabbau hemmen. Sogenannte Bisphosphonate können zwar nicht ganz verhindern, dass Knochen durch geschädigt werden. Sie bremsen den Abbau aber zumindest so weit ab, dass Brüche seltener vorkommen oder vermieden werden können. Schwerwiegende Nebenwirkungen wie das Absterben von Gewebe im Kieferknochen (Kiefernekrose) sind selten.

Ein weiteres Medikament, das den Knochenabbau hemmt, ist Denosumab. Der Wirkstoff kann zu Durchfall, Schwitzen und sowie zu Schmerzen in Muskeln und Knochen führen und den Kalziumstoffwechsel stören. Denosumab geht häufig mit einer Kiefernekrose einher und kann zudem das Risiko für einen anderen bösartigen Tumor erhöhen.

Metastasen in inneren Organen und der Haut

Wenn in inneren Organen – etwa in der Lunge oder Leber – oder in der Haut auftreten, ist eine operative Behandlung dieser möglich, wenn

  • nur in einem Lungenflügel oder Leberlappen auftreten (nicht in beiden),
  • der Tumor nicht wieder am selben Ort aufgetreten ist (),
  • sich kein zweiter Tumor entwickelt hat und
  • die erste Behandlung bei Auftreten der mindestens ein Jahr zurückliegt.

in nur einem Leberlappen können auch mit einer Radiofrequenzablation (RFA), einer Chemoembolisation oder einer stereotaktischen Bestrahlung behandelt werden. Bei diesen Verfahren wird das Tumorgewebe gezielt durch Hitze, Einbringen von Medikamenten, Verschließen der Blutgefäße oder punktgenaue Bestrahlung so stark geschädigt, dass es nicht mehr wachsen kann. An diese Therapien schließt sich in der Regel eine medikamentöse Behandlung an.

Der Tumor kann auch Absiedlungen im Lungenfell bilden, das die Lungenflügel überzieht. Dadurch kann sich vermehrt Flüssigkeit in der sogenannten Pleurahöhle – dem schmalen Spalt zwischen Lunge und Rippen – ansammeln. Fachleute sprechen dann von einem Pleuraerguss. Er kann zu Atembeschwerden und Schmerzen führen. Mit einer Operation kann dieser Spalt geschlossen werden, sodass sich dort keine Flüssigkeit mehr ansammeln kann.

Begrenzte Hautmetastasen oder in den Muskeln können operativ entfernt oder bestrahlt werden. Wenn die noch relativ klein sind und an der Hautoberfläche liegen, kann manchmal auch eine Salbe mit einem chemotherapeutischen Wirkstoff helfen.

Metastasen im Gehirn

im Gehirn können mit starken Schmerzen einhergehen. Diese können unter anderem durch eine Schwellung verursacht werden oder dadurch, dass sich Flüssigkeit im Gehirn ansammelt. Je nachdem wo sich die befinden, kann es auch zu Folgeerscheinungen wie Gleichgewichtsstörungen oder Lähmungen kommen.

Einzelne Hirnmetastasen können operiert und die betroffene Stelle im Gehirn anschließend bestrahlt werden. Wenn sich mehrere im Gehirn entwickelt haben, wird das ganze Gehirn bestrahlt. Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte Radiochirurgie: Dabei werden hoch dosierte Strahlen auf einen genau abgegrenzten Bereich im Gehirn gerichtet. Dadurch wird das umliegende Gewebe einer geringeren Strahlenbelastung ausgesetzt als bei der Bestrahlung des ganzen Gehirns.

Schmerzen und andere Folgen der Schwellung des Gehirns können mit Medikamenten gelindert werden.

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Deutsche Krebsgesellschaft (DKG). Interdisziplinäre S3-Leitlinie für die Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms. AWMF-Registernr.: 032-045OL. 2021.

Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie (DGHO), Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO). S3-Leitlinie Supportive Therapie bei onkologischen PatientInnen. AWMF-Registernr.: 032-054OL. 2019.

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Aktualisiert am 29. November 2023

Nächste geplante Aktualisierung: 2026

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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