Anzeichen eines Schlaganfalls

Foto von Frau beim Wählen der Notfallnummer

Ein ist ein Notfall. Bei jedem Verdacht ist es das Wichtigste, sofort die Notrufnummer 112 anzurufen. Je früher behandelt werden kann, desto eher lassen sich dauerhafte Folgen vermeiden.

Im Notfall kann schnelles Handeln Leben retten! Bei einem kann ein möglichst früher Beginn der Behandlung Gehirnzellen vor dem Absterben bewahren und schwere Folgen verhindern.

Wichtig ist, die typischen Anzeichen eines Schlaganfalls zu kennen:

  • plötzlich auftretende Schwäche, Taubheitsgefühle und Lähmungserscheinungen: Bei einem lassen sich oft Arm, Hand, und / oder Bein nicht mehr richtig bewegen. Neben dem Gefühl der Kraftlosigkeit haben manche Menschen Empfindungsstörungen wie Kribbeln oder ein Taubheitsgefühl. Es kann sich so anfühlen, als sei zum Beispiel der Arm oder der Fuß eingeschlafen. Charakteristisch ist auch ein herunterhängender Mundwinkel. Die Störungen treten meist nur auf einer Körperseite auf, selten beidseitig.
  • Sprachstörungen: Viele Menschen haben auf einmal Schwierigkeiten, die richtigen Worte zu finden, ihre Sätze sind abgehackt. Auch wenn jemand plötzlich nuschelt und verwaschen oder lallend spricht, kann dies auf einen hinweisen. Manchmal kommt es zu Verständnisstörungen: Die Person kann andere zwar hören, versteht aber den Sinn des Gesagten nicht mehr.
  • Gesichtsfeldausfall: Ein kann das Sehen beeinträchtigen. Die Dinge auf einer Seite des Raumes werden nicht mehr wahrgenommen, das Gesichtsfeld ist also auf der linken oder rechten Seite eingeschränkt. Es kann auch sein, dass man plötzlich eine Zeitlang auf einem Auge nichts mehr sieht. Viele sehen alles doppelt. Wenn sie etwas greifen wollen, zum Beispiel eine Tasse, fassen sie meist daneben.
  • Schwindel und Gangunsicherheit: Es kann Probleme bereiten, das Gleichgewicht zu halten. Es entsteht entweder das Gefühl, dass sich alles dreht wie in einem Karussell, oder dass es wie auf unruhiger See schwankt.
  • starke Kopfschmerzen: Manchmal können auch plötzliche, ungewohnt heftige Kopfschmerzen auf einen hinweisen. Ursache ist meist eine Einblutung in das Gehirn durch ein gerissenes oder geplatztes Gefäß. Die Kopfschmerzen können zunächst allein auftreten, etwas zeitverzögert kommen dann andere Symptome wie Lähmungen und Bewusstseinsstörungen hinzu. Auch Übelkeit und Erbrechen sind möglich.

Welche Informationen braucht der notärztliche Dienst?

Wer einen hat, kann sich oft nicht oder nur noch eingeschränkt mitteilen. Wenn Sie den Notruf 112 anrufen, ist es deshalb wichtig, dass Sie die Symptome und näheren Umstände möglichst genau beschreiben. Für den Rettungsdienst sind neben Name, Alter und Aufenthaltsort vor allem folgende Informationen von Bedeutung:

  • Wann sind die Symptome aufgetreten?
  • Welche Anzeichen sind aufgetreten und wie haben sie sich weiterentwickelt?
  • Welche Medikamente werden zurzeit eingenommen?
  • Sind Herzrhythmusstörungen bekannt, insbesondere ein Vorhofflimmern?
  • Gab es früher bereits ähnliche Beschwerden oder sogar schon einmal einen ?

Denken Sie daran: Ein ist ein Notfall. Haben Sie keine Angst davor, den Notruf zu wählen. Warten Sie nicht ab, ob die Symptome wieder von selbst verschwinden – dadurch geht kostbare Zeit verloren!

Nur im Krankenhaus ist eine angemessene Untersuchung und Behandlung möglich. Und niemand wird Ihnen einen Vorwurf machen, wenn sich das Ganze als „blinder Alarm“ herausstellt.

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM). Schlaganfall (S3-Leitlinie). AWMF-Registernr.: 053-011. 2020.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

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Aktualisiert am 27. Juli 2022

Nächste geplante Aktualisierung: 2025

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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