Anzeichen eines Herzinfarkts

Foto von Frau beim Rufen eines Rettungswagens

Die häufigsten Anzeichen eines Herzinfarkts sind ein drückendes Engegefühl in der Brust und Atemnot. Es können aber auch andere Symptome auftreten. Bei einem ist schnelle medizinische Hilfe nötig – deshalb sollte bei einem Verdacht sofort der Notruf 112 gewählt werden.

Ein kann Folge einer bereits bekannten Erkrankung der Herzkranzgefäße (koronare Herzkrankheit, KHK) sein. Er kann aber auch ohne vorherige Beschwerden auftreten.

Manche Menschen glauben, dass Herzinfarkte vor allem Männer betreffen. Das stimmt so aber nicht. Allerdings treten Herzinfarkte bei Frauen im Durchschnitt in einem höheren Alter auf als bei Männern. Insgesamt sterben mehr Frauen an einem als beispielsweise an Brustkrebs.

Was kann auf einen Herzinfarkt hinweisen?

Die typischen Anzeichen für einen sind:

  • ein starkes Enge- oder Druckgefühl in der Brust
  • stechende, brennende oder drückende Schmerzen hinter dem Brustbein
  • Schmerzen, die in den linken oder rechten Arm, in den Rücken, Hals oder Oberbauch ausstrahlen
  • Schmerzen oder Taubheitsgefühle im Oberkörper, die in die Schulterblätter, den Hals, Nacken und den Kiefer ausstrahlen können

Die Beschwerden setzen oft plötzlich ein, können sich aber auch langsam bemerkbar machen. Die Schmerzen dauern mehr als fünf Minuten an und bessern sich nicht, wenn man sich ausruht.

Andere mögliche Symptome sind:

  • Luftnot
  • Übelkeit, Erbrechen
  • Schwitzen oder kalter Schweiß
  • Blässe
  • Schwächegefühl, Schwindel, Bewusstlosigkeit
  • Todesangst

Die Symptome eines Herzinfarkts sind nicht bei jedem Menschen gleich. Er kann auch ohne Engegefühl oder Schmerzen in der Brust auftreten. Frauen, ältere Menschen und Menschen mit Diabetes oder Herzschwäche spüren die typische Brustenge seltener. Sie haben häufiger andere Beschwerden wie Luftnot, Übelkeit oder Erbrechen.

Grafik: Mögliche Schmerzregionen bei einem Herzinfarkt

Bei Verdacht sofort den Notruf 112 wählen!

Bei einem ist sofortige medizinische Hilfe notwendig! Jede Minute zählt, um lebensrettende Maßnahmen einleiten zu können und Folgeschäden zu begrenzen. Deshalb ist es wichtig, bereits bei einem Verdacht auf sofort den Notruf 112 zu wählen und einen Rettungswagen mit Notärztin oder -arzt anzufordern. Treten die Anzeichen nachts auf, sollte man keinesfalls bis zum nächsten Morgen warten.

Was können Helferinnen und Helfer tun?

Bis zum Eintreffen des Notarztwagens können Angehörige und Helfende

  • die oder den Betroffenen beruhigen,
  • ihn oder sie bequem und mit leicht erhobenem Oberkörper auf dem Rücken lagern,
  • beengende Kleidung lockern,
  • das Fenster öffnen, um frische Luft hereinzulassen,
  • Notfallmedikamente wie Nitrate bei stabiler geben.

Falls der Betroffene ohnmächtig wird und Atmung und Herzschlag aussetzen, ist eine Wiederbelebung als Erste-Hilfe-Maßnahme notwendig. Wenn mehrere Personen anwesend sind und ein „externer Defibrillator (AED)“ zur Verfügung steht, sollte dieser eingesetzt werden.

Bei bekannter KHK: Vorübergehende Beschwerden oder Notfall?

Für Menschen mit einer bekannten koronaren Herzkrankheit kann es schwierig sein, vorübergehende Beschwerden oder eine kurzzeitige Verschlechterung von einem Notfall zu unterscheiden. Für einen Notfall spricht, wenn die Beschwerden:

  • auch in Ruhe auftreten
  • nach einer körperlichen Belastung wie Treppensteigen nicht nachlassen
  • trotz Anwendung von Notfallmedikamenten (zum Beispiel Nitro-Spray) anhalten
  • länger als ein paar Minuten andauern
  • weitere Anzeichen für einen hinzukommen

Auch im Zweifel gilt: Nicht abwarten, sondern direkt die 112 anrufen.

Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Nationale Versorgungsleitlinie Chronische KHK. Langfassung. AWMF-Registernr.: nvl-004. 2019.

Canto JG, Shlipak MG, Rogers WJ et al. Prevalence, clinical characteristics, and mortality among patients with myocardial infarction presenting without chest pain. JAMA 2000; 283(24): 3223-3229.

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Aktualisiert am 20. Oktober 2021

Nächste geplante Aktualisierung: 2024

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