Nivolumab (Opdivo) mit platinbasierter Chemotherapie bei Lungenkrebs

Einleitung

Nivolumab (Handelsname Opdivo) ist in Kombination mit platinbasierter seit Juni 2023 zur präoperativen Behandlung des nicht kleinzelligen Lungenkrebses zugelassen. Der Wirkstoff kommt infrage, wenn der Tumor noch operiert werden kann, aber das Risiko für einen hoch ist.

Lungenkrebs entsteht durch die bösartige Neubildung von Zellen der Atemwege () und ihrer Aufzweigungen, den Bronchiolen. Deshalb spricht man auch von einem Bronchialkarzinom. Man unterscheidet hauptsächlich zwei Tumorarten:

  • das kleinzellige (englisch: small cell lung carcinoma, SCLC) und
  • das nicht kleinzellige (englisch: non small cell lung carcinoma, NSCLC).

Ein nicht kleinzelliges wird, wenn möglich, operativ entfernt. Nach der Operation kann noch eine infrage kommen, um einen zu verhindern.

Der Wirkstoff ist zugelassen für Personen mit einem nicht kleinzelligen der Lunge, deren Tumor das Protein PD-L1 aufweist. Durch dieses Eiweiß wird die körpereigene Abwehr gegen die Tumorzellen geschwächt. Nivolumab soll das aktivieren, den Krebs zu bekämpfen.

Anwendung

Nivolumab wird als zusammen mit der in sogenannten Behandlungszyklen von drei Wochen gegeben. Die empfohlene Dosis beträgt 360 mg Nivolumab über 30 Minuten alle drei Wochen für drei Zyklen.

Andere Behandlungen

Für Patientinnen und Patienten mit nicht kleinzelligem Lungenkrebs, der noch operiert werden kann, wird die individuell angepasst. Je nach Tumorstadium, Art des Tumors und Erfolg der Operation können hierbei Cisplatin in Kombination mit Vinorelbin oder Paclitaxel oder eine Strahlenchemotherapie mit Cisplatin in Kombination mit Vinorelbin als infrage kommen.

Bewertung

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat zuletzt 2024 geprüft, ob Nivolumab in Kombination mit platinbasierter für Personen bei nicht kleinzelligem Lungenkrebs vor einer Operation im Vergleich zu den individuell angepassten Therapien Vor- oder Nachteile hat.

Um diese Frage zu beantworten, legte der Hersteller jedoch keine geeigneten Daten vor.

Weitere Informationen

Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse der Gutachten zusammen, die das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses () im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erstellt hat. Der beschließt auf Basis der Gutachten und eingegangener Stellungnahmen über den Zusatznutzen von Nivolumab (Opdivo).

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Nivolumab (NSCLC, neoadjuvant) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Auftrag A23-74. 26.10.2023. (IQWiG-Berichte; Band 1667).

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Nivolumab (NSCLC, neoadjuvant) – Addendum zum Auftrag A23-74; Projekt A23-131. 12.01.2024. (IQWiG-Berichte; Band 1701).

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

Unsere Informationen beruhen auf den Ergebnissen hochwertiger Studien. Sie sind von einem Team aus Medizin, Wissenschaft und Redaktion erstellt und von Expertinnen und Experten außerhalb des IQWiG begutachtet. Wie wir unsere Texte erarbeiten und aktuell halten, beschreiben wir ausführlich in unseren Methoden.

Seite kommentieren

Was möchten Sie uns mitteilen?

Wir freuen uns über jede Rückmeldung entweder über das Formular oder über gi-kontakt@iqwig.de. Ihre Bewertungen und Kommentare werden von uns ausgewertet, aber nicht veröffentlicht. Ihre Angaben werden von uns vertraulich behandelt.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht persönlich beraten können. Wir haben Hinweise zu Beratungsangeboten für Sie zusammengestellt.

Über diese Seite

Aktualisiert am 01. Februar 2024

Nächste geplante Aktualisierung: 2027

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

So halten wir Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter oder Newsfeed. Auf YouTube finden Sie unsere wachsende Videosammlung.